13.12.2018 - 7.1 Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) erklärt, dass als Tischvorlage ausgereichte Ergänzungsantrag der Fraktion CDU/ANW bis zum 10.01.2019 überarbeitet wird. Er Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 11.12.2018 mit der Drucksache befasst, aber noch kein Votum dazu abgegeben.

Des Weiteren berichtet er, dass das Gespräch mit der Regionalen Jugendhilfe AG 1 stattgefunden hat.

 

Frau Rabbe (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) geht anhand einer Präsentation eingangs auf die Studie zur Versorgung mit sozialen Einrichtungen ein und stellt die untersuchten Standorte sowie die zusätzlichen Bedarfe an Kita-Plätzen ab 2021/2022 vor. Sie weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um aktuell nicht realisierte Bedarfe handelt. Frau Rabbe gibt einen Überblick über die untersuchten Standorte und geht dann näher auf den Standort Rote Kaserne West ein. Sie betont, dass die Stadtorte mit der Verwaltung, z.B. dem Jugendamt, abgestimmt sind.

Anschließend geht Frau Rabbe auf den Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW ein, der noch ein Kiezbad vorsieht. Das Kiezbad ist kein entwicklungsbedingter Bedarf und muss aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die Fläche ist für Wohnungsneubau vorgesehen.

Eine Standortprüfung für eine kombinierte Kita-, Jugend- und Bürgertreffeinrichtung kann erfolgen.

Frau Rabbe weist darauf hin, dass der Änderungsantrag insgesamt auf die Entwicklungsmaßnahme finanzielle Auswirkungen hat.

Sie verweist auf dieglichkeit am Standort Rote Kaserne West hin, der eine größere Flexibilität in der Umsetzung bietet sowie von vornherein bessere Qualität für Aufenthalt.

Abschließend betont sie, dass mit dem Änderungsantrag das genehmigte Defizit überschritten rde.

 

Herr Weyh informiert über das Gespräch mit Herrn Lehmann vom 07.12.2018. Die Regionale Jugendhilfe AG 1 hat eine Stellungnahme zur Vorlage und dem Änderungsantrag erarbeitet. Er verliest die Stellungnahme der Regionalen Jugendhilfe AG 1.

Die REG AG 1 favorisiert den östlichen Standort der Georg-Hermann-Allee (Baufeld MI) für die geplante Jugendfreizeitstätte. Dieser Standort gewährleistet eine eigenständige Einrichtung für die Jugendlichen im Bornstedter Feld. Im Jugendhilfeausschuss am 26.04.2018 und am 25.09.2018 hat die REG AG 1 ausführlich dargestellt, warum aus fachlicher Sicht eine Bauvariante mit einer Doppelnutzung als Kita oder Bürgertreff abgelehnt wird.

Wir fassen noch einmal die wichtigsten vier Aspekte zusammen:

1.      Eine kombinierte Einrichtung wird dem entwicklungstypischen Verhalten von Jugendlichen nicht gerecht.

2.         Eine Einrichtung mit den geplanten Doppelnutzungen erschwert den niedrigschwelligen Zugang für die jeweiligen Nutzergruppen und führt zu Nutzungskonkurrenzen.

3.      Jugendarbeit findet nicht nur am Nachmittag statt. Begrenzte Nutzungszeiten werden den aktuellen Anforderungen an Jugendarbeit nicht gerecht.

4.      Die Mitarbeiter*innen haben alle Anforderungen an den Kinderschutz und die Aufsichtspflicht zu erfüllen. Eine kombinierte Einrichtung ist vor diesem Hintergrund ein Risiko für Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter*innen.

Die räumliche Nähe zur Gesamtschule verkürzt für die Schülerinnen und Schüler die Wege und erhöht die Attraktivität. Kooperationsprojekte und die Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit können mit der Gesamtschule umgesetzt werden. Denkbar ist auch, die vorhandenen Sportanlagen im Rahmen der Jugendfreizeitarbeit zu nutzen. Der Standort ist gut an den ÖPNV angebunden. Durch den Erhalt und die geplante Sanierung des Jugendclubs Ribbeckeck ist der von uns favorisierte Standort sinnvolle Ergänzung in der sozialräumlichen Betrachtung.  

Die argumentative Verzahnung von Jugendfreizeiteinrichtung, KITA und Bürgertreff stellt die gleichrangige Bedeutung aller drei Einrichtungen für das sozialräumliche Gemeinschaftsgefüge im Bornstedter Feld dar. Innerhalb derer ist die Bedarfslage für die Jugendfreizeiteinrichtung seit ca. 10 Jahren relevant und erfordert eine Entscheidung, die eine Umsetzung bis spätestens Ende 2021 sicherstellt.

Der vorliegende Änderungsantrag CDU/ANW führt zu einer räumlichen Trennung der Jugendfreizeitstätte und Gesamtschule auch bauliche Trennung durch die Straßenbahntrasse erschwert Zugang. Die durch den Antrag notwendig werdende Änderung des Bebauungsplanes führt zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung des Vorhabens und ist für die REG-AG 1 inakzeptabel.

Vor diesem Hintergrund schlägt die REG-AG 1 vor, dass Punkt 5 im vorliegenden Antrag des FB Stadtplanung und Stadterneuerung entsprechend wie folgt angepasst wird:

Es werden separate Räume für einen Bürgertreff geschaffen. Räume für eine temporäre Unterbringung des Bürgertreffs werden entweder in Kombination mit der Jugendfreizeiteinrichtung (s. Ziel 1) oder in Kombination mit der Kita Georg-Hermann-Allee (s. Ziel 3) unter Beachtung des Votums der Kita bei möglichen Nutzungskonkurrenzen geschaffen.“

 

Herr Kaiser bittet Herrn Weyh, die Stellungnahme auch der Fraktion CDU/ANW zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, dass die dargestellten Möglichkeiten geprüft werden sollen und betont, dass die Fläche, die bebaut werden soll, nicht mit Wohnungen bebaut werden soll, sondern die benötigte und gewünschte Infrastruktur zu errichten ist.

 

Frau Rabbe betont, dass ein Änderungsverfahren eines B-Planes ein förmliches Verfahren ist, das einen Zeitrahmen von mindestens 2 Jahren umfasst.

Der dargestellte Platzbedarf steht im Zusammenhang mit der vorgesehenen Bebauung.

Sie wirbt dafür, dort, wo der Bevölkerungszuwachs entsteht, auch die entsprechenden Einrichtungen zu errichten.

 

Herr Kolesnyk unterbreitet folgenden Verfahrensvorschlag: Kindertagesstätte und Jugendfreizeiteinrichtung stehen im Fokus. Es darf keine Verzögerung bei der Errichtung von Jugendfreizeiteinrichtung und Kita sowie keine Stapelung von Einrichtungen geben.

ume für einen Bürgertreff können in Kombination mit der Kita unter festzulegenden Bedingungen geschaffen werden. Die Stellungnahme der Regionalen Jugendhilfe AG wird als Anlage zum Protokoll genommen.

Dazu sollte der Jugendhilfeausschuss ein Votum abgeben.

 

Herr Wollenberg plädiert dafür, über den Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW und die Ergänzung ein Votum abzugeben.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, in der fachlichen Stellungnahme auch darauf zu verweisen, dass hier keine Motivation besteht, Anliegen zuzustimmen, die nicht die oberste Priorität des Jugendhilfeausschusses haben.

 

Herr Kaiser macht deutlich, dass es wichtig ist, dass zur Wohnbebauung auch rechtzeitig die sozialen Einrichtungen gebaut werden.

 

Herr Liebe bittet darum, dass von Seiten der Fraktion CDU/ANW akzeptiert wird, dass hier eine Begleitung durch sehr engagierte Fachleute erfolgt ist. Die von der Regionalen Jugendhilfe AG 1 vorgebrachten Argumente sollten beachtet werden.

 

Herr Kolesnyk bittet um Überstimmung darüber, dass die Argumentation der Regionalen Jugendhilfe AG 1 als Anlage beigefügt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

Anschließend stellt Herr Kolesnyk den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW vom 10.12.2018:

Der Änderungsantrag zu „18/SVV/0735 Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld“ wird wie folgt konkretisiert:

 

  1. Auf dem nördlichen Teil der Fläche zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Leonardo-Da Vinci-Schule werden als jeweils getrennte Einrichtungen eine Kindertagesstätte mit 120 Plätzen und eine Jugendfreizeitstätte mit 105 Plätzen werden Gebäude für sozialen Wohnungsbau errichtet. (Baufeld MI im B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West, nördlich Esplanade“)

 

  1. Im Quartier nördliche Gartenstadt wird zusätzlich zu der im Bau befindlichen Einrichtung eine Kindertagesstätte mit 90 Plätzen errichtet (Baufeld WA 24 im B-Plan Nr. 66B „rdliche Gartenstadt“, 1. Änderung „Nordbereich“).

Im B-Plan 80.3 westl. der Georg-Herrmann-Allee ist die Bebauung wie folgt vorzusehen

 

B-Plan 80.3 westl. Georg-Herrmann-Allee bestehend aus:

 

  • WA 1.1 Kita gesetzt wie im Vorschlag der Verwaltung
  • WA 1.2
  • WA 4.2, 4.1
  • WA 6.2, 6.1
  • WA 8.2, 8.1

 

- Kita/Jugendfreizeit statt auf 80.2 MI auf eines der Baufelder westl. der Georg-Herrmann-Allee entweder auf WA1.2 oder WA4.2/WA4.1 oder WA6.2/WA6.1 oder WA8.2/WA8.1

- Kita auf eines der Baufelder westl. der Georg-Herrmann-Allee entweder auf WA1.2 oder WA4.2/WA4.1 oder WA6.2/WA6.1 oder WA8.2/WA8.1

 

- Flächensicherung für Kiezbad auf eines der Baufelder westl. der Georg-Herrmann-Allee entweder auf WA1.2 oder WA4.2/WA4.1 oder WA6.2/WA6.1 oder WA8.2/WA8.1

- studentisches Wohnen auf WA1.2, WA4.2, WA6.2, WA8.2 an der Parkgrenze

- als Ergänzung noch folgender Hinweis: Wohnungsbau entlang der Georg-Herrmann-Allee auf den FlächenWA4.1, WA6.1 und WA8.1 ist denkbar.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Kolesnyk bittet um Abstimmung über die vorliegende Drucksache unter Berücksichtigung des Votums der Regionalen Jugendhilfe AG 1.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung des Votums der Regionalen Jugendhilfe AG 1 wie folgt zu beschließen:

Die Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld werden für die Restlaufzeit der Maßnahme wie folgt konkretisiert:

 

  1. Auf dem nördlichen Teil der Fläche zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Leonardo-Da Vinci-Schule werden als jeweils getrennte Einrichtungen eine Kindertagesstätte mit 120 Plätzen und eine Jugendfreizeitstätte mit 105 Plätzen errichtet. (Baufeld MI im B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West, nördlich Esplanade“)

 

  1. Im Quartier nördliche Gartenstadt wird zusätzlich zu der im Bau befindlichen Einrichtung eine Kindertagesstätte mit 90 Plätzen errichtet (Baufeld WA 24 im B-Plan Nr. 66B „rdliche Gartenstadt“, 1. Änderung „Nordbereich“).

 

  1. Im Quartier Rote Kaserne West wird westlich der Georg-Hermann-Allee auf dem nördlichsten Baufeld eine Kindertagesstätte mit 150 Plätzen errichtet (Baufeld WA 1.1 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“).

 

  1. Auf dem Grundstück an der David-Gilly-Straße, das temporär durch eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt wird, wird nach Aufgabe der derzeitigen Nutzung eine Kindertagesstätte mit je nach Bedarf 90 bis 120 Plätzen errichtet (Baufeld C im B-Plan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“).

 

  1. ume für einen Bürgertreff werden entweder in Kombination mit der Jugendfreizeiteinrichtung (s. Ziel 1) oder in Kombination mit der Kita Georg-Hermann-Allee (s. Ziel 3) geschaffen.

 

  1. Westlich der Georg-Hermann-Allee wird das Baufeld, das an den neuen Betriebshof des Volksparks angrenzt, für geförderten Wohnungsbau (möglich sind dabei auch Wohnheime für Studierende) angeboten (Baufeld WA 8 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“). Darüber hinaus wird die südlich an die gemäß obiger Ziffer 3 für eine Kindertagesstätte vorgesehene Fläche (WA 1.1) angrenzende Baufläche (Baufeld WA 1.2 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“) für geförderten Wohnungsneubau vorgesehen.

 

  1. Im Kleinen Wiesenpark wird zur Erweiterung der Möglichkeiten für den Freizeitsport ein Kleinspielfeld hergestellt.

 

Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ist in ihrer Funktion als Treuhänderin der Landeshauptstadt Potsdam mit den Planungen und der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen zu beauftragen. (Anlage: Lageplan)

 

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