17.01.2019 - 4.10 Lärmschutz - Reduzierung der zulässigen Höchst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Savade nimmt als Anwohner des Ortsteils Uetz-Paaren sein Rederecht wahr.

Die Anwohner seien ohne jegliche Lärmschutzmaßnahmen dem Autobahnlärm ungeschützt ausgesetzt. Die Verkehrsströme auf diesem Abschnitt nehmen seit der Wiedervereinigung kontinuierlich und in hohem Maße zu. Eine Besserung der Situation für die Betroffenen ist ohne die Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich. Herr Savade schildert die Auseinandersetzung mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, an den die Anwohner die entsprechenden Anträge gestellt haben. Der Antrag auf eine ganztägige Reduzierung der Geschwindigkeit wurde abgelehnt. Allerdings wurde eine Überschreitung des Richtwertes im Nachtzeitraum (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) festgestellt, sodass ein Handlungsbedarf bei Nacht vorliegt. Der Landesbetrieb räumt hier ein, dass eine Pegelwertminderung in diesem Zeitraum erst durch die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW zu bewirken ist. Auch eine solche Reduzierung wird vom Landesbetrieb nicht vorgenommen, stattdessen seien den Anwohnern Lärmsanierungsmaßnahmen (an den Wohnhäusern) angeboten worden, unter Kostenbeteiligung der Betroffenen.

Herr Savade bittet die Landeshauptstadt sich für die Betroffenen einzusetzen und auf den Landesbetrieb bezüglich der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den Nachtstunden einzuwirken.

 

 

 

Herr Becker bringt den Antrag ein und begründet ihn. Er bittet die Landeshauptstadt Potsdam (LHP), als Verfahrensbeteiligte aktiv zu werden und sich für die Belange der betroffenen Anwohner einzusetzen.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) weist darauf hin, dass die LHP nichts bewirken kann, was schon einmal abgelehnt worden ist und das hat der Landesbetrieb Straßenwesen in seinem Bescheid, sehr ausführlich begründet, getan. Unabhängig davon könnten mit dem Landesbetrieb natürlich Gespräche zur Reduzierung der Geschwindigkeit in den Nachtstunden geführt werden.

 

 

Herr Jäkel hält den Antrag für nicht sinnvoll. Nirgends in Deutschland gebe es eine solche Geschwindigkeitsreduzierung. Er verweist auf die individuell vornehmbaren Lärmschutzmaßnahmen, die hier geprüft werden sollten. Er kann den Antrag nicht unterstützen.

 

 

Herr Becker bleibt bei dem Antrag wie eingebracht. Nach Beschluss und Umsetzung werde man sehen was passiert. Dann könne weiter überlegt werden. Für ihn ist diese Maßnahme an dieser Stelle die einzige Möglichkeit.

 

 

Herr Piest weist darauf hin, dass nach seinem Verständnis der Landesbetrieb einzig in den Nachtstunden Handlungsbedarf sieht. Der bisherige Antrag bezog sich auf eine ganztägige Reduzierung, die abgelehnt worden sei. Demnach ist nun ein Antrag bezogen auf die Nachtstunden zu stellen, was getan werden sollte.

 

 

Herr Rubelt stellt klar, dass die Landeshauptstadt Potsdam das Anliegen unterstützt. Dieses sollte (als politisches Anliegen) in geeigneter Form an den Landesbetrieb Straßenwesen herangetragen werden. Er schlägt vor, im ersten Satz des Antrages hinter dem Wort LKW „im Rahmen des behördlichen Ermessens“ einzufügen.

 

 

Herr von Osten-Sacken unterstützt die Sichtweise von Herrn Rubelt.

 

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr im Rahmen des behördlichen Ermessens zu verringern und um weitere Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, die Lärmbelastung der Anwohner zu verringern.“

 

Der letzte Satz bleibt ungeändert bestehen.

 

 

Herr Wohlfahrt plädiert dafür, die konkreten Zahlen im Antrag zu belassen, da sie vom Landesbetrieb Straßenwesen selbst aufgestellt worden sind. Er unterstützt das Anliegen in der eingebrachten Form mit der Ergänzung von Herrn Rubelt explizit. Die geforderten Prüfungen in dem Änderungsantrag von Herrn Jäkel nehmen ihm zu viel Zeit in Anspruch und würden die Umsetzung des Anliegens nur untig auf die lange Bank schieben.

 

 

Herr Heinzel übernimmt den Ergänzungsvorschlag von Herrn Rubelt, hinter dem Wort LKW „im Rahmen des behördlichen Ermessens“ einzufügen.

Über den Änderungsantrag von Herrn Jäkel soll gesondert abgestimmt werden.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Jäkel zur Abstimmung.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr im Rahmen des behördlichen Ermessens zu verringern und um weitere Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, die Lärmbelastung der Anwohner zu verringern.

Dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung ist bis Februar 2019 ein Zwischenbericht vorzulegen.

 

 

Er wird mit 1:3:1 Stimmen abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB A10 Abschnitt Uetz und Marquardter Siedlung in der Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW im Rahmen des behördlichen Ermessens zu erwirken.

 

Dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung ist bis Februar 2019 ein Zwischenbericht vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage