19.12.2018 - 4.9 Rückzahlung rechtswidriger Kita-Elternbeiträge

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Bauer das Wort. Dieser bringt den Antrag ein und führt unter anderem aus, dass durch den Antrag ein größeres Maß an Flexibilität für den Oberbürgermeister gegeben wäre.

 

Es gibt keine Wortbeiträge. Dementsprechend stellt Herr Heuer den Antrag zur Abstimmung. Dieser wird einstimmig abgelehnt.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage abzulehnen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass von Eltern seit 2014 zu viel gezahlte Kita-Elternbeiträge unverzüglich zurückerstattet werden.


1. Die Zuschüsse des Landes Brandenburg zu den Personalkosten hätten unstrittig von den tatsächlichen Kosten abgezogen werden müssen, die auf die Elternbeiträge umgelegt wurden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dadurch zu viel gezahlten Beträge für alle
Einkommensstufen zu ermitteln. Dafür ist die Differenz zwischen dem tatsächlich erhobenen Betrag und dem Betrag zu ermitteln, der auf der gleichen Berechnungsbasis erhoben worden wäre, wenn die Zuschüsse des Landes in der Kalkulation abgezogen worden wären.

Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Höhe der ermittelten Rückzahlungsbeträge und einen Verfahrensvorschlag zur schnellen Abwicklung der Rückzahlungen spätestens im September 2018 zu unterrichten.


Weitere Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.


2. Zwischen Stadtverwaltung und Elternvertreter*innen ist strittig, ob die Grundstücks- und Gebäudekosten auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen. Sollte eine gerichtliche Klärung ergeben, dass diese Kosten nicht auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, auch diese Kosten vollständig und rückwirkend an die betroffenen Eltern zurück zu zahlen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, in allen Fällen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage