19.12.2018 - 4.10 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und erläutert, dass alle Fraktionsvorsitzenden und Herr Bauer, aber ohne die AFD die Thematik im Vorfeld erörtert haben und teilweise einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet haben. Dieser orientiert sich eng an dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Unterschiede bestehen beispielsweise im ersten Absatz, der Einbeziehung des aktuellen Urteils vom 29. November 2018 des Amtsgerichtes Berlin Schöneberg, und der Information der Finanzämter (4. Absatz). Dieser Vorschlag liegt allen Mitgliedern des Ausschusses als Tischvorlage vor.

 

Herr Wegewitz bittet um weitere Konkretisierung im 2. Absatz zu den geforderten Berechnungen und Kalkulationen.

 

Herr Baron von der Osten gen. Sacken kritisiert den generellen Umgang mit der Thematik. Nach wie vor ist nicht eindeutig erklärt, wo und in welcher Höhe überhaupt Ansprüche bestehen. Hier sollte sich die Zeit genommen werden und auf die korrekte Berechnung zu warten. Das Urteil bezieht sich nur auf die Kappungsgrenze, es wäre inkorrekt, wenn 5.1. linear zur Anwendung kommt.

 

Frau Müller hätte es hilfreich gefunden, wenn Herr Baron von der Osten gen. Sacken oder seine Fraktion bei dem Gesprächstermin anwesend gewesen wäre. Weiterhin führt sie aus, dass sie eine weitere Änderung vorschlägt und reicht diese ein.

 

Herr Finken bringt zum Ausdruck, dass es sich bei der Rückzahlung um eine freiwillige Leistung handelt. Es sind über die Modalität immer noch einige Fragen offen. Er sieht die Stadtverordnetenversammlung nicht dazu berufen, den Sachverhalt nachvollziehbar juristisch sicher zu machen, dass ist Aufgabe der Verwaltung. Er begrüßt es, wenn eine Lösung gefunden wurde.

 

Herr Bauer stellt dar, dass der 5.1 nicht linear ist, so wie es Herr Baron von der Osten gen. Sacken behauptet hat. Er stellt ebenso eine Frage zur Verträglichkeit des Datenschutzes bei Informationsweitergabe an das Finanzamt. Frau Wargowske erläutert, dass es hierzu eine Mitteilungsverordnung gibt, die dies genau regelt. Herr Bauer stellt den Änderungsantrag, den Passus mit dem Finanzamt herauszunehmen.

 

Herr Schüler merkt an, dass sich die Stadt bekennen soll, es wurden Fehler gemacht und zu viel Beiträge verlangt. Er unterstützt den Änderungsantrag.

 

Herr Rindfleisch unterstützt Herrn Baron von der Osten gen. Sacken erst die korrekte Berechnung abzuwarten und dann zu beschließen. Ebenso stimmt er für eine ausführlichere Eruierung der Rechtslage.

 

Herr Exner führt aus, dass es in der Drucksache um eine freiwillige Regulierung geht, um damit einen Rechtsfrieden herzustellen. Es soll nicht aufgefordert werden in Rechtsstreitigkeiten zu gehen. Es sollte auch keine Seite bevorteilt werden, und dabei auch die bestehende Dreiecksbeziehung nicht außer Acht gelassen werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist ein Nachtragshaushaltr die Märzsitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht zu schaffen. Er bittet daher diesen für die Aprilsitzung vorzusehen.

 

Herr Finken unterstützt eine Beschlussfassung in dieser Ausschusssitzung. Man habe bereits 1,5 Jahre diskutiert, ein Beschluss wäre an der Zeit.

 

Frau Müller reagiert auf die Bitte von Herrn Exner und findet die neue Terminsetzung okay. Eine fundierte Vorbereitung des Nachtragshaushaltes ist wichtig, dennoch muss es in dieser Wahlperiode beschlossen werden.

 

Herr Heuer führt aus, dass die SPD das Mediationsergebnis als Rahmen ausdrücklich unterstützt. Derzeit gibt es keine ausgeurteilte Basis, aber die Herstellung eines Rechtsfriedens in der Stadt ist wichtig. Es sollte ein Weg der politischen Mehrheit gefunden werden.

 

Abschließend stellt Herr Heuer die eingereichten Änderungsanträge der Reihe nach zur Abstimmung. Dabei wird der eingebrachte Änderungsantrag der aus dem fraktionsübergreifenden Gespräch basiert, zur Grundlage genommen.

 

Als erstes folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Wegewitz zur Änderung des zweiten Absatzes. Dieser wird mehrheitliche (mit 5/0/1) angenommen.

 

Der nächste Änderungsantrag über den abgestimmt wird, bezieht sich auf die Einreichung von Frau Müller. Dieser wird einstimmig angenommen.

 

Der dritte Änderungsantrag fußt auf den Antrag von Herrn Bauer, den dritten Absatz zu streichen. Dieser Antrag wird mehrheitlich (0/4/2) abgelehnt.

 

Der Antrag der Verwaltung das Datum zur Einbringung des Nachtragshaushaltes auf April zu ändern wird einstimmig angenommen.

 

Die entsprechend in Gänze so geänderte Vorlage wird mehrheitlich angenommen.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in geänderter Fassung zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2018 erfolgt auf Basis der in der DS 18/SVV/0619 aufgeführten Variante 5.1 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle. (Anlage 1).

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 über die Auswirkungen auf den Haushalt zu berichten und sie im Januar 2019 im Ergebnis der Gespräche mit den Trägern über die Modalitäten der Rückzahlung schriftlich zu informieren.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen, die einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen ermöglicht und sicherstellt. Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

Den Rahmen für die Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.07.2018 bildet grundsätzlich die in der DS 18/SVV/0619 aufgeführte Variante 5.1.

 

Die Erstattung an die Träger wird auf Grundlage der im Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg vom 29. November 2018, AZ: 9 C 251/17 geforderten Berechnungen der Elternbeiträge sowie betriebliche Kalkulation des Trägers vereinbart.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für die Rückzahlungen erforderliche finanzielle Vorkehrungen trifft.

 

Die Stadtverordneten sind im Januar 2019 im Ergebnis der Gespräche mit den Trägern über die Modalitäten der Rückzahlung schriftlich zu informieren. Die Finanzämter werden durch die Träger über Rückzahlungen informiert.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im März 2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen, die einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen ermöglicht und sicherstellt. Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

Noch offene Fragen sind im Rahmen der Erstellung der künftigen Beitragsordnung einvernehmlich mit dem Eltern-Kita-Beirat und den Kitaträgern zu klären und zu berücksichtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage