19.12.2018 - 4.6 Grundstücksverkäufe zum Höchstgebot stoppen

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Bauer das Wort. Dieser bringt diesen, wie auch den in der Tagesordnung folgenden Antrag (Verkaufsstopp für städtische Grundstücke) ein. Da beide Anträge gleichzeitig behandelt werden, ist eine Doppelung in der Niederschrift notwendig.

 

Herr Baron von der Osten gen. Sacken weist darauf hin, dass es bereits genug Aufgaben der öffentlichen Hand gibt, die dem Gemeinwohl dienen. Er sieht nicht den Bedarf einer Verwaltungskontrolle in diesen Sachverhalten.

 

Herr Heinzel fehlt die Diversität in der Betrachtung der Grundstücke. Nicht für jedes Grundstück ist eine Konzeptvergabe notwendig. Er kann diesem Antrag so keine Zustimmung erteilen.

 

Herr Schüler hegt für den Antrag Sympathie. Er sieht hier das gelernte Erfahrung angewendet werden kann, vielleicht re in anderen bereits durchgeführten Verfahren eine andere Entscheidung gefallen.

 

Frau Beck merkt an, dass es sich um die Anwendung des Wohnungspolitischen Konzeptes handelt und verweist auf die entsprechenden bereits beschlossenen Begründungen und die Begründung im Antragstext. Herr Bauer ergänzt, dass insbesondere der neue Oberbürgermeister beauftragt werden soll, auf die Einhaltung des Konzeptes zu achten. Es gehe nicht um ein generelles Verbot, sondern vielmehr um die Auseinandersetzung mit den Thematiken im politischen Raum. Weiterhin stellt er heraus, dass laufende Verfahren durch einen etwaigen Beschluss nicht beeinträchtigt werden sollen.

 

Herr Exner bringt den § 79 (2) der Brandenburger Kommunalverfassung ein, indem steht, dass Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert veräert werden sollen. Dementsprechend kann dem Antrag aus seiner Sicht so nicht gefolgt werden.

 

Herr Heuer stellt den Antrag zur Abstimmung, dieser wird mehrheitlich abgelehnt.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage abzulehnen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter städtischer Betriebe - beauftragt, dafür zu sorgen, dass künftig keine Baugrundstücke und Wohnimmobilien der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer kommunalen Unternehmen mehr zum Höchstgebot verkauft werden.

 

Alle laufenden Höchstgebotsverkaufsverfahren, die die Stadt selbst für kommunale Wohn- und Baugrundstücke durchführt oder die im Auftrag der Stadt oder städtischer Betriebe durchgeführt werden, sind abzubrechen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über die Umsetzung des Auftrages informiert werden.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

2

 

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