13.02.2003 - 2 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 13.02.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Frau
Chwalizs, Frau Roth und Frau Dr. Palent erhalten Rederecht.
Frau
Dr. Schröter macht
auf die Problematik der im Satzungsbeschluss festgelegten 7%igen
Bewirtschaftungssperre aufmerksam (§ 4, Punkt 6) und schlägt das Votum des
Kulturausschusses bezüglich einer Ausnahmeregelung für die freien Kulturträger
vor.
Herr
Dr. Scharfenberg
erkundigt sich nach dem Stellenprogramm für die freien Träger.
Frau
Fischer erläutert
hierzu, dass das Land eine wohlwollende Prüfung entsprechend der Entwicklung
des Landeshaushaltes zugesagt hat.
Allerdings hat das Land betreffs des Stellenprogramms von vornherein keine
dauerhafte Förderung zugesagt.
Herr
Meck führt weiter
aus, dass derzeit 9 Stellen bei 6 freien Trägern über das Programm gefördert
werden. Die Personen auf diesen Stellen haben wichtige Schlüsselfunktionen
inne. Der von der Stadt zur Verfügung gestellte finanzielle Anteil reicht nur
für ein halbes Jahr; das bedeutet bei Ausbleiben der Landesförderung das Ende
des Stellenprogramms zum 30.06.2003.
Zum Stand der Verhandlungen zum
Erhalt der Stadt- und Landesbibliothek berichtet Frau Fischer.
Der Zuschussbedarf für den
Unterabschnitt Landesbibliothek
kann um weitere 147 T€ minimiert werden.
Da das Land jedoch nicht mehr als 500 T€ in Aussicht gestellt hat, muss die Stadt die Aufgabe übernehmen, personalwirtschaftliche Maßnahmen unter sozialverträglichen Aspekten vorzubereiten, um auf alle Eventualitäten reagieren zu können.
Am 12.02.03 tagte eine vom MWFK und
SenWissKult Berlin einberufene Arbeitsgruppe, in der auch die Landeshauptstadt
Potsdam sowie die Leitung von ZLB und SLB vertreten sind. Die AG befasst sich
mit den inhaltlichen und rechtlichen Aspekten der Wahrnehmung der
landesbibliothekarischen Aufgaben in der Region Berlin-Brandenburg und soll bis zur Sommerpause ein
Ergebnis vorlegen. Ziel des MWFK ist es, die landesbibliothekarischen Aufgaben
ab 2004 von der Berliner Stiftung ZLB wahrnehmen zu lassen. Dieses kann
fachlich nur sinnvoll sein, wenn SLB und ZLB als Gesamtes in der Stiftung
vereint werden. Daran ist auch die Generaldirektorin der ZLB sehr interessiert.
Die SLB arbeitet als spartenübergeifendes Bibliotheksmodell, aus dem nicht
Aufgabenteile herauszunehmen sind, ohne das dieses negative Folgen für die
Benutzer hätte. Die Arbeitsatmosphäre ist als konstruktiv zu bewerten. Die
nächste Beratung findet am 25.02.03 statt.
Der
Kulturausschuss verständigt sich darauf, weitere Anträge zum Kulturhaushalt
über die Fraktionen einzubringen.
Beschlusstext:
Zu § 4, 6. der Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003
Der Kulturausschuss beantragt für die Kulturträger als Zuwendungsempfänger eine Ausnahmeregelung zu § 4, Punkt 6 der Haushaltssatzung.
Die Kulturträger sind von der Bewirtschaftungssperre auszunehmen.
Zur Finanzierung der Stadt- und Landesbibliothek
Der
Kulturausschuss spricht sich dafür aus, dass die Stadt- und Landesbibliothek in
ihren Grundfunktionen erhalten bleibt und dass möglichst bei künftigen
Umstrukturierungsmaßnahmen auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird.
Anlagen zur Vorlage
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