13.02.2003 - 2 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

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Frau Chwalizs, Frau Roth und Frau Dr. Palent erhalten Rederecht.

 

Frau Dr. Schröter macht auf die Problematik der im Satzungsbeschluss festgelegten 7%igen Bewirtschaftungssperre aufmerksam (§ 4, Punkt 6) und schlägt das Votum des Kulturausschusses bezüglich einer Ausnahmeregelung für die freien Kulturträger vor.

 

 

Herr Dr. Scharfenberg erkundigt sich nach dem Stellenprogramm für die freien Träger.

 

Frau Fischer erläutert hierzu, dass das Land eine wohlwollende Prüfung entsprechend der Entwicklung des Landeshaushaltes zugesagt hat.
Allerdings hat das Land betreffs des Stellenprogramms von vornherein keine dauerhafte Förderung zugesagt.

 

Herr Meck führt weiter aus, dass derzeit 9 Stellen bei 6 freien Trägern über das Programm gefördert werden. Die Personen auf diesen Stellen haben wichtige Schlüsselfunktionen inne. Der von der Stadt zur Verfügung gestellte finanzielle Anteil reicht nur für ein halbes Jahr; das bedeutet bei Ausbleiben der Landesförderung das Ende des Stellenprogramms zum 30.06.2003.

 

 

Zum Stand der Verhandlungen zum Erhalt der Stadt- und Landesbibliothek berichtet Frau Fischer.

Der Zuschussbedarf für den Unterabschnitt  Landesbibliothek kann um weitere 147 T€ minimiert werden.

Da das Land jedoch nicht mehr als 500 T€ in Aussicht gestellt hat, muss die Stadt die Aufgabe übernehmen, personalwirtschaftliche Maßnahmen unter sozialverträglichen Aspekten vorzubereiten, um auf alle Eventualitäten reagieren zu können.

Am 12.02.03 tagte eine vom MWFK und SenWissKult Berlin einberufene Arbeitsgruppe, in der auch die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Leitung von ZLB und SLB vertreten sind. Die AG befasst sich mit den inhaltlichen und rechtlichen Aspekten der Wahrnehmung der landesbibliothekarischen Aufgaben in der Region Berlin-Brandenburg  und soll bis zur Sommerpause ein Ergebnis vorlegen. Ziel des MWFK ist es, die landesbibliothekarischen Aufgaben ab 2004 von der Berliner Stiftung ZLB wahrnehmen zu lassen. Dieses kann fachlich nur sinnvoll sein, wenn SLB und ZLB als Gesamtes in der Stiftung vereint werden. Daran ist auch die Generaldirektorin der ZLB sehr interessiert. Die SLB arbeitet als spartenübergeifendes Bibliotheksmodell, aus dem nicht Aufgabenteile herauszunehmen sind, ohne das dieses negative Folgen für die Benutzer hätte. Die Arbeitsatmosphäre ist als konstruktiv zu bewerten. Die nächste Beratung findet am 25.02.03 statt.

 

 

 

 

Der Kulturausschuss verständigt sich darauf, weitere Anträge zum Kulturhaushalt über die Fraktionen einzubringen.

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Beschlusstext:

 

Zu § 4, 6. der Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003

 

Der Kulturausschuss beantragt für die Kulturträger als Zuwendungsempfänger eine Ausnahmeregelung zu § 4, Punkt 6 der Haushaltssatzung.

Die Kulturträger sind von der Bewirtschaftungssperre auszunehmen.

 

Zur Finanzierung der Stadt- und Landesbibliothek

 

Der Kulturausschuss spricht sich dafür aus, dass die Stadt- und Landesbibliothek in ihren Grundfunktionen erhalten bleibt und dass möglichst bei künftigen Umstrukturierungsmaßnahmen auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird.

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Abstimmungsergebnis der Anträge des Kulturausschusses zur Haushaltssatzung

 

Zustimmung:6

Ablehnung:/

Stimmenthaltung:/

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=12209&selfaction=print