09.01.2019 - 5.3 Uferweg in der Berliner Vorstadt

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Auf eine Einbringung der Mitteilungsvorlage wird verzichtet. Herr Dr. Scharfenberg sagt, dass die Mitteilungsvorlage kritisch zu hinterfragen sei. Der Uferweg werde kommen und damit müssten die Eigentümer der betroffenen Grundstücke rechnen. Auch die Realisierung dieses Teilstücks würde Sinn ergeben, deshalb solle die Landeshauptstadt Potsdam entsprechende Mittel dafür bereitstellen. Dass es sich bei dem Teilstück dann um eine Sackgasse handeln würde, sei kein Argument.

 

Herr Kirsch fragt, wie die restlichen 17 Grundstücksflächen, die für den Uferweg notwendig seien, erstanden werden sollen. Herr Tomczak sagt, dass im gültigen Bebauungsplan Nummer 7 ein Uferweg vorgesehen, dieser aber nicht umgesetzt sei. Eine verspätete Umsetzung zum aktuellen Zeitpunkt nur für ein Teilstück sei deshalb schwer zu realisieren. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass der Wille der Landeshauptstadt Potsdam zur Umsetzung des Uferweges im vorliegenden Fall deutlich werden müsse, auch wenn die Umsetzung schwierig sei. Herr Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, entgegnet, dass es aktuell keine Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Uferweges gebe, da die anderen Grundstücke nicht verfügbar seien. Die Verhandlungen mit den Anliegern liefen jedoch weiter.

 

Im Anschluss an eine kontroverse Diskussion über die Rechtslage wird die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage