15.01.2019 - 3.5 Nutzungspotentiale der Bestandssportflächen im ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Böttcher bringt eine Neufassung des Antrages vom 09.01.2019 mit folgendem Wortlaut ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge die DS 18/SVV/0707 in der folgenden neuen Fassung beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche zusätzlichen Nutzungspotenziale und Trainingszeiten auf den vorhandenen städtischen Sportfreianlagen und ggf. Schulsportanlagen im gesamten Stadtgebiet erschlossen werden können. Die zu prüfenden Flächen sollen durch eine kurzfristig einzuberufende Arbeitsgruppe, die aus Vertreter*innen der Fraktionen, der Verwaltung und des Stadtsportbundes besteht, festgelegt werden.

 

Bei der Prüfung soll vor allem das Potenzial durch

 

1. den Neubau zusätzlicher Sportflächen auf bislang nicht genutzten Randflächen

    der Sportplätze bzw. durch flächenoptimierende Neuordnung von Sportanlagen

 

2.

a) die Herstellung hinreichender bzw. zusätzlicher Beleuchtungsanlagen und

 

b) die Umwandlung von Rasen- in Kunstrasenplätze

 

geprüft werden.

 

Bei der Prüfung sind das Wissen und die Wünsche der nutzenden Schulen und Sportvereine einzubeziehen. Die Arbeitsgruppe soll sich auf Einladung der Verwaltung im Februar 2019 treffen. Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im September 2019 - nach einzelnen Sportflächen aufgeschlüsselt - vorgelegt werden.

 

Er weist darauf hin, dass die in der letzten Sitzung am 11.12.2018 besprochenen Punkte in die Neufassung mit aufgenommen wurden.

 

Herr Keller erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Terminsetzungen für das Treffen der Arbeitsgruppe (Februar 2019) und die Vorstellung der Prüfergebnisse (September 2019) realistisch seien.

Herr Richter informiert, dass diese Zeitschiene knapp gesetzt, jedoch realisierbar sei.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in der folgenden neuen Fassung beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche zusätzlichen Nutzungspotenziale und Trainingszeiten auf den vorhandenen städtischen Sportfreianlagen und ggf. Schulsportanlagen im gesamten Stadtgebiet erschlossen werden können. Die zu prüfenden Flächen sollen durch eine kurzfristig einzuberufende Arbeitsgruppe, die aus Vertreter*innen der Fraktionen, der Verwaltung und des Stadtsportbundes besteht, festgelegt werden.

 

Bei der Prüfung soll vor allem das Potenzial durch

 

1. den Neubau zusätzlicher Sportflächen auf bislang nicht genutzten Randflächen der

Sportplätze bzw. durch flächenoptimierende Neuordnung von Sportanlagen

 

2.

 

a) die Herstellung hinreichender bzw. zusätzlicher Beleuchtungsanlagen und

 

b) die Umwandlung von Rasen- in Kunstrasenplätze

geprüft werden.

 

Bei der Prüfung sind das Wissen und die Wünsche der nutzenden Schulen und Sportvereine

einzubeziehen.

Die Arbeitsgruppe soll sich auf Einladung der Verwaltung im Februar 2019 treffen. Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im September 2019 - nach einzelnen Sportflächen aufgeschlüsselt - vorgelegt werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage