13.02.2019 - 4.5 Lärmschutz - Reduzierung der zulässigen Höchst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Antrag empfiehlt der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung die Zustimmung mit folgender Ergänzung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um eine Reduzierung der zulässigen chstgeschwindigkeit auf der BAB A10 Abschnitt Uetz und Marquardter Siedlung in der Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW im Rahmen des behördlichen Ermessens zu erwirken.

…..

 

Herr Finken übernimmt diese Ergänzung namens der antragstellenden Fraktionen.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB A10 Abschnitt Uetz und Marquardter Siedlung in der Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW im Rahmen des behördlichen Ermessens zu erwirken.

Dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung ist bis Februar 2019 ein Zwischenbericht vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

16

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage