12.02.2019 - 4.7 Grundstücksverkäufe zum Höchstgebot stoppen

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Tomczak bittet die Anträge 18/SVV/0868 und 18/SVV/0869 gemeinsam zu behandeln und bringt die Anträge ein. Mit dem Antrag „Grundstücksverkäufe zum Höchstgebot stoppen“ wird das Ziel verfolgt, alle laufenden Höchstgebotsverfahren sofort abzubrechen. Der Antrag „Verkaufsstopp für städtische Grundstücke“ zielt darauf ab, alle städtischen Grundstücke im Eigentum der Stadt zu behalten und so den Grundwert zu mehren.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) bittet zu beachten, dass dies ein Eingriff in Beschlüsse (beispielsweise Haushaltspläne) zur Folge hätte. Er verweist auf den entstehenden Widerspruch mit dem kürzlich durch die Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss „Leitlinie Grundstücksverkäufe überarbeiten - Konzeptausschreibungen fixieren“, in welchem der Oberbürgermeister beauftragt wird, die Leitlinie Grundstücksverkäufe zu überarbeiten. Dabei soll die Möglichkeit von Konzeptausschreibungen gleichwertig in die Richtlinie aufgenommen werden und es sollen auch klar definierte, nachvollziehbare Bedingungen bei Verkäufen nach Konzept formuliert werden. Die Berichterstattung zum Arbeitsstand der überarbeiteten Richtlinie ist der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2019 vorzulegen. Herr Richter bittet abzuwarten, was von der Verwaltung im Mai 2019 vorgelegt wird.

 

 

Herr Berlin bestätigt den Eingriff in den Haushalt und schließt sich der Empfehlung von Herrn Richter an.

 

 

Herr Eichert verweist auf die wirtschaftlichen Erfordernisse und bittet beide Anträge abzulehnen.

 

 

Herr Tomczak erinnert an die Bekenntnisse aus der Oberbürgermeisterwahl und bittet diese jetzt auch umzusetzen. Im Antrag 18/SVV/0869 ist nach dem Wort Beschlussfassung das Wort „grundsätzlich“ einzufügen.

 

 

Herr Adler folgt der Argumentation von Herrn Richter und stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag bis zur Vorlage der Verwaltung im Mai 2019 zurückzustellen.

Herr Kirsch spricht gegen den GO-Antrag.

r den GO-Antrag spricht Frau Hüneke.

Der GO-Antrag auf Zurückstellung wird mit 3/3/0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter städtischer Betriebe - beauftragt, dafür zu sorgen, dass künftig keine Baugrundstücke und Wohnimmobilien der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer kommunalen Unternehmen mehr zum Höchstgebot verkauft werden.

 

Alle laufenden Höchstgebotsverkaufsverfahren, die die Stadt selbst für kommunale Wohn- und Baugrundstücke durchführt oder die im Auftrag der Stadt oder städtischer Betriebe durchgeführt werden, sind abzubrechen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über die Umsetzung des Auftrages informiert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr den Antrag empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=122918&selfaction=print