13.02.2019 - 5.3 Direktwahl von Beiräten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Krusemark, Fachbereichsleiterin Recht und Vergabemanagement, erläutert die Mitteilung und die Notwendigkeit die maßgebliche Regelung des § 19 BbgKVerf anzupassen.

Diese Gesetzesänderung, so Herr Dr. Scharfenberg, habe der Landtag im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Herr Dr. Wegewitz ergänzt, dass auch er den Sachverhalt geprüft habe - die in Rede stehende Änderung sei auch bereits veröffentlicht.

 

Frau Krusemark sagt eine entsprechende Prüfung ihrerseits zu.

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