26.02.2019 - 4.17 Öffentliche Badestelle an der "Havelwelle"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW
- Datum:
- Di., 26.02.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- vertagt
Frau Müller erhält das Rederecht und verweist auf Ihr an die Kommunalpolitik in dieser Sache gerichtetes Schreiben vom September 2018. Sie bedauert, dass keine Kommunikation in dieser Sache stattgefunden hat und ihr auch in der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit Rederecht zu erhalten, nicht eingeräumt worden ist. Stellvertretend für die Menschen in Potsdam West drückt sie die Befürchtung aus, dass aufgrund des Bauvorhabens „Steganlage mit nicht öffentlicher Badestelle„ eine Einschränkung des Wegerechts auf dem Uferweg und der Sichtbeziehung erfolgen könne. Anhand der Karte zeigt sie, dass es bereits am Uferweg Potsdam-West diverse Steganlagen gibt und keine weitere notwendig sei. Zudem plädiert sie dafür, den Wasserzugang für alle offen zu halten.
Frau Reimers bringt den Antrag ein. Es wird das Anliegen verfolgt, die geplante Badestelle mit dem Badebecken an der Steganlage der „Havelwelle“ für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen.
Herr Schmidt (Untere Wasserbehörde) verweist auf die gesetzlichen Grundlagen. Die Wasserfläche ist Bundesgewässer. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt kann Wasserflächen verpachten. Die Wasserfläche vor der „Havelwelle“ ist bereits vor der Antragstellung verpachtet worden. Der Antragsteller hat eine Steganlage zur Genehmigung gestellt. Hier liegt ein gebundener Anspruch vor und kein Ermessen. Die Genehmigung wurde erteilt und ist bestandskräftig.
Hinsichtlich des Antrages der Fraktionen SPD, CDU/ANW macht Herr Schmidt aufmerksam, dass ausschließlich der Bauherr bei Antragstellung entscheidet, was Gegenstand der Baugenehmigung bzw. wasserrechtlichen Genehmigung sein soll. Dementsprechend kann kein Bauherr gezwungen werden etwas zu beantragen, was er nicht möchte. Vom Bauherrn der „Havelwelle“ war ein öffentlicher Zugang des Badebereichs nicht gewünscht. Konsequenz des Beharrens auf einer gesamten Öffentlichkeit der Anlage wäre gewesen, dass die Steganlage nicht errichtet würde, zumindest nicht mit einem Badebereich. Damit wäre auch in diesem Fall keine öffentliche Badestelle erreicht worden.
Herr Schmidt ergänzt, dass der Steg nicht gegen das Uferwegekonzept verstößt, da der Uferweg durch die Steganlage in seiner Nutzung als Weg nicht beeinträchtigt wird. Hierfür sind Auflagen formuliert worden. Auch eine Einschränkung der Sichtbeziehungen ist bei einer Höhe von 90 cm nicht zu erwarten. Hier ist die Prüfung durch die Denkmal- und Naturschutzbehörde vorgenommen worden. Es spielt auch keine Rolle, ob in der Umgebung weitere Steganlagen vorhanden sind.
Herr Jäkel verweist auf den beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplan in diesem Bereich und bittet die Einhaltung der Festlegungen zu prüfen. Ebenso bittet Herr Jäkel in der kommenden Sitzung eine Skizze der Steganlage zu zeigen.
Herr Rubelt bestätigt, dass der Uferweg in der Nutzung nicht beschränkt wird und bestätigt die Ausführungen von Herrn Schmidt, dass die Fläche auf dem Wasser bereits vor der Antragstellung angepachtet worden ist.
Nach weiterer kurzer Diskussion stellt Frau Reimers den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung, um sich in der Fraktion beraten zu können.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Antrag wird in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen. Es wird gebeten am 12.3.2019 die entsprechende Skizze, die genehmigte Planung und die Übereinstimmung mit den Festlegungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzustellen.