20.02.2019 - 6.5 Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrlan...

Beschluss:
vertagt
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Frau Lange erhält das von ihr beantragte Rederecht. Sie verweist auf die geänderten Planungen zum Bau des Schulweges, sozialen Wohnungsbau sowie die nicht erfolgte Berücksichtigung der Hinweise des Ortsbeirates bei der Bearbeitung des städtebaulichen Vertrages.

 

Frau Holtkamp führt aus, dass der Ortsbeirat seit 2012 in das Verfahren einbezogen und über den  Sachstand  informiert wird. Die Planungen wurden überarbeitet und qualifiziert; die Änderungen sind im Begleitplan dokumentiert, ebenso die Änderungen im städtebaulichen Vertrag.

Die Verlegung des Schulweges erfolgte auf Grund der Planungen für die TRAM Trasse.

Dem schließt sich eine kontrovers geführte Diskussion an.

 

Herr Querhammer stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, als Grundlage für den Beschluss zum Bebauungsplan

Nr. 132 „Am Friedhof“ einen Fertigstellungstermin für einen provisorischen Schulweg zur nächsten Ortsbeiratssitzung vorzulegen.

 

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages:

einstimmig zugestimmt.

 

Die Behandlung der Vorlage wird bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung zurückgestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A und 4B).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) ist nach § 4a Abs. 3 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 7 und 8).
  3. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird erneut zugestimmt, soweit aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 9).

 

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Anlagen zur Vorlage