27.02.2019 - 4.9 Bürger entlasten, Städte und Gemeinden unterstü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Heuer beantragt, die Erledigung der vorliegenden Drucksache festzustellen.

 

Herr Dr. Scharfenberg spricht sich dafür aus, da das Land eine entsprechende Regelung verabschieden werde. Der Oberbürgermeister sagt, dass dieses Thema auch beim Kabinett vor Ort besprochen wurde. Herr Finken fragt, ob das Land gezielt diesbezüglich angesprochen wurde. Der Oberbürgermeister bejaht dies. Anschließend wird der Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmung:

Die Feststellung, dass der vorliegende Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist, wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Stimmenthaltungen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, die Landesregierung Brandenburg aufzufordern, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg dahingehend zu ändern, dass die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abgeschafft wird.

Die Sicherstellung des kommunalen Straßenausbaus auf hohem Niveau ist von wesentlicher Bedeutung für eine zukunftsfeste Straßeninfrastruktur in der gesamten Fläche des Landes und benötigt daher auch weiterhin erhebliche Investitionen. Die bisher von den Anwohnern erhobenen Beiträge sollen daher durch einen angemessenen und dem Konnexitätsprinzip folgenden finanziellen Ausgleich des Landes an die Brandenburger Kommunen ersetzt werden.

Dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist bis Mai 2019 zu berichten