21.03.2019 - 3.1 Prüfung der Wirksamkeit der Richtlinie zur sozi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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In der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2019 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

 

Herr Schüler begründet das Anliegen seiner Fraktion bzw. den Hintergrund des Antrages. Über den Antrag sei noch nicht in allen Ausschüssen abschließend beraten worden. Mittlerweile liegt von der Verwaltung eine Mitteilungsvorlage, Drucksache 19/SVV/0211, betr. Potsdamer Baulandmodell Monitoringbericht 2018, vor. Seiner Meinung nach sei der Antrag der Fraktion damit nicht erledigt, die Fragen würden nur global beantwortet werden. Er hält an dem Antrag seiner Fraktion fest.

 

 

17:34 Uhr: Herr Dr. Bauer nimmt an der Sitzung teil.

 

 

Herr Heuer sagt, dass er einerseits für diese Prüfung sei, andererseits aber ungerne in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich der Prüfungsplanung eingreifen würde, zumal das Rechnungsprüfungsamt das Prüfungsthema von sich aus aufgreifen könnte oder möglicherweise bereits berücksichtigt hat.

 

Frau Hofmann führt aus, dass nach der Kommunalverfassung die Möglichkeit besteht, über die Stadtverordnetenversammlung Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt heranzutragen. So sei ja auch das Anliegen formuliert. Das Rechnungsprüfungsamt hat sich in Vorbereitung zur diesem Ausschuss mit der Thematik beschäftigt. Das Prüfanliegen sei einer Prüfung zugänglich. Das Rechnungsprüfungsamt könne bestätigen, dass die in der Mitteilungsvorlage angegeben finanziellen Einnahmen auch in der Finanzbuchhaltung der Landeshauptstadt Potsdam so verbucht seien. Dass die Mitteilungsvorlage teilweise vage bleibe, könne daran liegen, dass nach dem neuen Baulandmodell letztlich erst ein Verfahren abgeschlossen sei. In welchem Status sich die Verhandlungen befinden, könne das Rechnungsprüfungsamt aktuell nicht sagen. Das schränkt auch eine Prüffähigkeit zu diesem Zeitpunkt ein.

 

Aus Sicht von Herrn Heuer sei derzeit nur oder zumindest eine Einzelfallprüfung möglich, so dass die korrekte Ermittlung der berechneten Beträge überprüft werden könnte.

 

Zwar sei, so Frau Hofmann, eine Einzelfallprüfung möglich, die Fragen zielten jedoch auf die Wirksamkeit des Baulandmodells insgesamt ab. Dazu kommt der Aspekt, dass die Umsetzung der Vereinbarungen letztlich erst Jahre nach deren Abschluss erfolgen müsse. Das Rechnungsprüfungsamt würde daher, dieses Thema in den mehrjährigen Prüfungsplan aufnehmen, um es zu einem späteren Zeitpunkt aufzugreifen.

 

 

Im Ergebnis der Ausführungen von Frau Hofmann und der sich anschließenden Diskussion einigen sich die Mitglieder wie folgt:

 

Da das Rechnungsprüfungsamt in seiner Prüfungsplanung unabhängig ist und den Prüfvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen selbst aufgreifen könnte, könne der Antrag bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung daher,

 

aufgrund der Mitteilungsvorlage der Verwaltung, Drucksache 19/SVV/0211, betr. Potsdamer Baulandmodell Monitoringbericht 2018,

 

den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/SVV/0041, betr. Prüfung der Wirksamkeit der Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell)

 

als erledigt zu betrachten.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen.

 

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