06.03.2019 - 6.1 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Ausschüsser Finanzen sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister, Herr Schubert, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 10 Nein-Stimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die nach Vorkaufsrecht der Landeshauptstadt  Potsdam angebotenen Grundstücke sollen einem geeigneten Gremium vorgestellt werden, so dass eine politische Beteiligung vor einer verwaltungsseitige  Entscheidung dazu herbeigeführt wird, ob es sich um ein Gebäude oder Grundstück von öffentlichem Interesse  handelt.

Dazu hat der Oberbürgermeister bis Dezember 2017 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=123159&selfaction=print