06.03.2019 - 6.11 Grundstücksverkäufe zum Höchstgebot stoppen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 06.03.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter städtischer Betriebe - beauftragt, dafür zu sorgen, dass künftig keine Baugrundstücke und Wohnimmobilien der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer kommunalen Unternehmen mehr zum Höchstgebot verkauft werden.
Alle laufenden Höchstgebotsverkaufsverfahren, die die Stadt selbst für kommunale Wohn- und Baugrundstücke durchführt oder die im Auftrag der Stadt oder städtischer Betriebe durchgeführt werden, sind abzubrechen.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über die Umsetzung des Auftrages informiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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