05.03.2003 - 3.10 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung
- Datum:
- Mi., 05.03.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Den Stadtverordneten wurden alle bis zur Sitzung des
Ausschusses für Finanzen am
26.02.2003 eingereichten Änderungs- und Ergänzungsanträge - zusammengefasst in
einer Änderungsliste „insgesamt“ zum Haushaltsplanentwurf 2003 –
ausgereicht.
Diese wurden mit dem Votum des o. g. Ausschusses versehen – ausschließlich der zurückgestellten Positionen, über die der Finanzausschuss während des Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’ noch einmal beraten hat.
Der Ältestenrat hat sich zu
folgender Verfahrensweise verständigt:
Alle Änderungs- und Ergänzungsanträge, die im Ausschuss für Finanzen ein Votum erhalten haben, wurden zusammengefasst und im Block zur Abstimmung gestellt. Darüber hinaus haben einige Fraktionen die Einzelabstimmung der von ihnen eingereichten Änderungen und Ergänzungen beantragt. Diese werden aus dem Paket der Änderungs- und Ergänzungsanträge herausgelöst.
Die Stadtverordnete Knoblich als Vorsitzende des Ausschusses
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften legt anschließend die
Ergebnisse der während des Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’ durchgeführten Beratung des o. g.
Ausschusses dar:
Dem in der Position 27 der ausgereichten Änderungsliste
aufgeführten Zuschuss für den
Verein zur Förderung der Integration Behinderter in Höhe von 6.500 Euro
wurde mehrheitlich zugestimmt.
Dem auf der Seite 7 der Änderungsliste aufgeführte Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses – Mittel für Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte – wurde ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.
Dazu merkt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und
Service Herr Exner an, dass die im o. g. Änderungsantrag enthaltenen 220.000
Euro ungedeckt sind und zu einer Erhöhung des strukturelle Defizits führen.
Auch der damit im Zusammenhang stehende Prüfauftrag, als Deckungsquelle den
Zuschuss ÖPNV zu mindern bzw. Mittel aus der EWP zu entnehmen, sei nicht
geeignet.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS,
beantragt:
Aussprache zu den o. g. Informationen.
Abstimmung:
Der Geschäftsordnungsantrag wird
mit 17 Ja-Stimmen,
bei 27 Nein-Stimmen abgelehnt.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Keilholz, Fraktion SPD, beantragt:
Abstimmung eines von ihr im Finanzausschuss gestellten
Änderungsantrages zur zusätzlichen Einstellung von 120.000 €, zur Absicherung des notwendigen
sozialpädagogischen Fachpersonals – als Alternative.
Abstimmung:
Der Geschäftsordnungsantrag wird
mit 20 Ja-Stimmen,
bei 26 Nein-Stimmen abgelehnt.
Anschließend
werden die beantragten Änderungen und Ergänzungen zur DS 02/SVV/0946 behandelt
und abgestimmt.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zur Position 16 der o. g. Liste mit folgendem Wortlaut:
Für den Sachaufwand Potsdamer Arkadien und Innenstadtbespielung (34410.6300) bleibt der Zuschuss unverändert bei 22.800,00 Euro.
Deckungsquelle:
Durch den Beschluss der DS 03/SVV/0032 – Änderung der Satzung über die Entgelte und Gebühren des Internats der Sportschule Potsdam wird der im vorliegenden Haushaltsentwurf im Verwaltungshaushalt UA 46 135 veranschlagte Zuschussbedarf in Höhe von 205.00,00 Euro nicht mehr benötigt.
wird
mit 18 Ja-Stimmen,
bei 24 Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag des
Jugendhilfeausschusses auf Seite 7 der o. g. Liste mit folgendem Wortlaut:
Die Mittel für die Haushaltsstelle 46000.71803 (Personalkosten sozialpädagogische Fachkräfte) sind, wie im beschlossenen Jugendförderplan (SVV-Beschluss vom 02.10.2002 – DS 02/SVV/0627) vorgesehen, auf 2.700.000,00 Euro festzusetzen. Die Kürzung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes vom 05.12.2002 (auf 2.480.500,00 Euro) ist dementsprechend nicht umzusetzen.
wird
mit 19 Ja-Stimmen
bei 23 Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmung:
Die Änderungsliste der Verwaltung zum
Verwaltungshaushalt
– siehe Seite 7 der o. g. Liste – die den Stadtverordneten
schriftlich vorliegt und welcher der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und
Liegenschaften zugestimmt hat,
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung (im Block)
Die in der o. g. Liste
aufgeführten, nicht einzeln abgestimmten und mit einem Votum des Ausschusses
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften versehenen Anträge zum Verwaltungshaushalt
werden
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei 6 Gegenstimmen
und 1 Stimmenthaltung.
Die Stadtverordnete Knoblich als
Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften legt
anschließend die Ergebnisse
der während des
Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’
durchgeführten Beratung des o. g. Ausschusses zum Vermögenshaushalt dar:
Sie verweist auf die im Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften am 26.02.03 festgestellte Unterdeckung im Vermögenshaushalt von
380.000 Euro.
In der (während des Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’ durchgeführten) Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die Positionen 17, 18 und 20 auf der Seite 10 der o. g. Liste aus dem Vermögenshaushalt gestrichen werden und die Position 5 (Schulsanierung) auf der Seite 8 der o. g. Liste von 500.000 Euro auf 400.000 Euro reduziert wird.
Dafür wird vorgeschlagen:
Gegebenenfalls nicht mehr benötigte Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen im Haushaltsjahr 2003 für folgende Zwecke prioritär zu verwenden:
1. Schulsanierung 200.000
Euro
2. Kita-Sanierung 280.000
Euro
3. Straßenbau 300.000
Euro
4. Sanierung Altes Rathaus 100.000
Euro
5. Sanierung Stadthaus 250.000
Euro.
Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003 gilt insoweit als erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Vollzug bzw. die Verwendung der Mittel zu informieren.
Diesem Vorschlag hat der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zugestimmt.
Als Protokollnotiz sind
Redebeiträge (Reihenfolge der Prioritätensetzung) wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen, die als
Anlage beigefügt sind.
Anschließend werden die
beantragten Änderungen und Ergänzungen zum Vermögenshaushalt abgestimmt:
Der Änderungsantrag des
Jugendhilfeausschusses (Seite 12 der o. g. Liste) mit folgendem Wortlaut:
Der durch den Bereich Liegenschaften durch
Kindertagesstätten eingenommene Mietanteil ist für Kita-Sanierungen zu verwenden.
wird durch den Beigeordneten für
Zentrale Steuerung und Service als haushaltsrechtlich unzulässig bezeichnet;
Herr Exner erläutert dies.
Abstimmung:
Der o. g. Änderungsantrag
wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Zum Antrag des Jugendhilfeausschusses (Seite
12 der o. g. Liste) - Umbau der Alexandrinen-Grundschule - erläutert der Beigeordnete für Zentrale
Steuerung und Service Herr Exner, dass dieser missverständlich sei, da von den
480.000 Euro bereits 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt wurden und sich
die restlichen 280.000 Euro in der
Position 2 des vorgelegten Antrages zur Verwendung der Haushalsausgabereste
befinden. Der Antrag habe sich damit erledigt.
Abstimmung:
Die Erledigung des Antrages gemäß
der o. g. Erläuterung
wird
mit Stimmenmehrheit bestätigt.
Abstimmung:
Der Antrag der Fraktion PDS mit dem Wortlaut:
Aus der Haushaltsstelle 80000.33000 – Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen und Rückflüsse aus Kapitaleinlagen – sind die Gesundheitszentrum Potsdam GmbH und das Seniorenheim „Geschwister Scholl“ herauszunehmen.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Stimmenthaltungen.
Auf Nachfrage des Stadtverordneten
Bruch bestätigen der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner
und der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, dass durch den o. g. Antrag eine neue
Deckungsquelle durch die Verwaltung gefunden werden müsse; die Haushaltsstelle
selbst bleibt erhalten.
(Mit einem Geschäftsordnungsantrag
beantragt der Stadtverordnete Bruch, Fraktion CDU, Auskunft darüber, ob sich
die Verwaltung zur zahlenmäßigen Untersetzung in der Lage sieht. Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Danach beantragt die
Stadtverordnete Platzeck, Fraktion BürgerBündnis, in Form eines
Geschäftsordnungsantrages, dass sich der Fachbeigeordnete künftig vor
der Abstimmung zur Klärung/Erläuterung von Haushaltspositionen äußern sollte.
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.)
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion >Die Andere<
mit dem Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- zu prüfen, welche der im Haushalt enthaltenen
Investitionen zeitlich gestreckt werden
können,
- das Prüfergebnis der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen,
- darzustellen, welche Beträge durch die Aussetzung
welcher investiven Maßnahmen
eingespart werden können und welche Zinsentlastung sich erzielen lässt,
wenn die
Mittel für die Schuldentilgung verwendet werden.
wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Der Vorschlag des Beigeordneten für Zentrale
Steuerung und Service Herrn Exner, dem der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft
und Liegenschaften zugestimmt hat:
Gegebenenfalls nicht mehr benötigte Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen im Haushaltsjahr 2003 für folgende Zwecke prioritär zu verwenden:
1. Schulsanierung 200.000
Euro
2. Kita-Sanierung 280.000
Euro
3. Straßenbau 300.000
Euro
4. Sanierung Altes Rathaus 100.000
Euro
5. Sanierung Stadthaus 250.000
Euro.
Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003 gilt insoweit als erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Vollzug bzw. die Verwendung der Mittel zu informieren.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Herr Bruch erklärt namens
der Fraktion CDU, dass sich somit der Antrag mit dem Wortlaut
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Ausgabereste des Vermögenshaushaltes, die nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden bzw. verwendet werden können, jeweils bis zur Höhe von 300.000 Euro für die Verstärkung der Mittelansätze im Haushaltsplan 2003 zur Sanierung von Schulen bzw. den Straßen-, Rad- und Gehwegbau vorzusehen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in diesen Fällen unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Anträge auf überplanmäßige Ausgaben vorzulegen.
erledigt hat
Abstimmung:
Die (den Stadtverordneten schriftlich vorliegende) Änderungsliste der Verwaltung zum
Vermögenshaushalt – siehe Seite 12 der o. g. Liste –
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung
Der Änderungsantrag der
Fraktion PDS mit dem Wortlaut:
Zur Verbesserung der finanziellen Basis für die Sanierung von Schulen und Kitas sind verstärkt BSI-Maßnahmen zu nutzen.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die Position
7 auf Seite 8 der o. g. Liste –
4.000 Euro – Mauerstele
wird
mit 25 Ja-Stimmen angenommen,
bei 19 Nein-Stimmen.
Abstimmung (im Block)
Die in der o. g. Liste aufgeführten,
nicht einzeln abgestimmten und mit einem Votum des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaft und Liegenschaften versehenen Anträge zum Vermögenshaushalt
werden
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Der Antrag der Stadtverordneten
Keilholz, Fraktion SPD, mit dem Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der finanzielle Bedarf im Bereich Jugendförderung „Sozialpädagogische Fachkräfte“ um 120.000 Euro im Haushaltsjahr 2003 gedeckt werden kann.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die Verpflichtungsermächtigungen – Seite 11 der o. g. Liste – einschließlich der Änderungsliste der Verwaltung -
werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend erfolgt die
Abstimmung der beantragten Änderungen/Ergänzungen zur Haushaltssatzung:
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktionen
SPD und CDU zum § 4 Ziff. 6 der Haushaltssatzung - Seite 13 der o. g. Liste -
mit dem Wortlaut:
§ 4 Ziff. 6 ist wie folgt
neu zu fassen:
Alle Ansätze im
Verwaltungshaushalt sind bis auf Weiteres zu 92,5% zur Bewirtschaftung
freigegeben. Eine darüber hinausgehende Freigabe bedarf eines Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung. Die Freigabe kann erfolgen für Ausgaben:
-
die dem Grunde und der Höhe nach pflichtig sind,
-
die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu
beeinflussen sind, bis zu einem freizugeben
-
den Betrag von 7.163 T€,
-
die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu
beeinflussen sind, darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im
Jahresergebnis den Höchstbetrag von 18,93 Mio € nicht überschreiten wird,
-
bei freiwilligen Aufgaben und den dafür vorgesehenen
Ausgaben bis zu einem freizugebenden Betrag von insgesamt 1.832 T€,
-
bei freiwilligen Aufgaben darüber hinaus nur dann,
wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den Höchstbetrag von 18,93 Mio
€ nicht überschreiten wird.
Von der Bewirtschaftungssperre
ausgenommen sind solche Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes, die zu 100%
durch Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes oder Sonstiger gedeckt
sind.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Protokollnotiz ist der dazu vorliegende Ergänzungsantrag
der Fraktion PDS mit dem Wortlaut aufzunehmen:
Bei dem Ansatz der zu erreichenden Einsparungen sind nicht
erfolgte Ausgaben auf Grund der späten Genehmigung des Haushaltes anzurechnen.
Zum Änderungsantrag des
Ausschusses für Kultur (Seite 13 der o. g. Liste) - § 4 Ziff. 6 der Haushaltssatzung -
liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem
Wortlaut vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsbescheide
für die Kulturträger auf der Höhe des Haushaltsansatzes zu erteilen und darin
die Höhe der Mittelsperre mit einem Haushaltsvorbehalt zu belegen.
Der Beigeordnete für
Zentrale Steuerung und Service Herr Exner
gibt den Hinweis, dass dies ein satzungsbegleitender Beschluss sei, der
im Grunde genommen die erste Entsperrung beinhalte.
Abstimmung:
Der o. g. Änderungsantrag
wird
mit 21 Ja-Stimmen,
und 21 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Haushaltssatzung
der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003 mit Haushaltsplan und Anlagen wird
beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003
Aufgrund der §§ 76 ff der Gemeindeordnung wird nach
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2003 und mit Genehmigung
der Rechtsaufsichtsbehörde* folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird
1. im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 301.343.500 €
in der Ausgabe auf 346.679.800 €
und
2. im
Vermögenshaushalt
in der Einnahme 93.167.400 €
in der Ausgabe 93.167.400 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt
1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf 0
€
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 9.033.700 €
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 50.100.000 €
§ 3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200
v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer
B) 480 v.H.
2. Gewerbesteuer 450
v.H.
§ 4
1.
Erhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 81 Abs. 1 GO liegen bei Beträgen von
mehr als 150.000 € vor und bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung.
2.
Bei
unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet bei Beträgen bis
75.000 € der Kämmerer sowie bei Beträgen bis 150.000 € der Hauptausschuss.
3.
Ein
Fehlbetrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 1 GO ist erheblich, wenn er 3 % der
Gesamtausgaben des jeweiligen Teilhaushaltes übersteigt.
4.
Ein
Betrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 2 GO ist erheblich, wenn er 1 % der
Gesamtausgaben des jeweiligen Teilhaushaltes übersteigt.
5.
Eine
Baumaßnahme ist geringfügig im Sinne des § 79 Abs. 3 GO, wenn sie im Einzelfall
1 Mio. € nicht übersteigt.
6.
Alle
Ansätze im Verwaltungshaushalt sind bis auf Weiteres zu 92,5 % zur
Bewirtschaftung freigegeben. Eine darüber hinaus gehende Freigabe bedarf eines
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Die Freigabe kann erfolgen für
Ausgaben:
o
die
dem Grunde und der Höhe nach pflichtig sind,
o
die
dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, bis zu einem
freizugebenden Betrag von 7.163 T€
o
die
dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, darüber
hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den
Höchstbetrag von 18,93 Mio. € nicht überschreiten wird,
o
bei
freiwilligen Aufgaben und den dafür vorgesehenen Ausgaben bis zu einem
freizugebenden Betrag von insgesamt 1.832 T€,
o
bei
freiwilligen Aufgaben darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im
Jahresergebnis den Höchstbetrag von 18,93 Mio. € nicht überschreiten wird.
Von der vorstehenden Bewirtschaftungssperre von vornherein
ausgenommen sind solche Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes, die zu 100%
durch Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes oder Sonstiger gedeckt
sind.
§ 5
Wegen des fehlenden Haushaltsausgleiches ist gemäß § 74 Abs.
4 GO ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die Maßnahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes werden für die Jahre 2002 - 2006 festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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