05.03.2003 - 3.10 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Stadtverordneten wurden alle bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen  am 26.02.2003 eingereichten Änderungs- und Ergänzungsanträge - zusammengefasst in einer Änderungsliste „insgesamt“ zum Haushaltsplanentwurf 2003 – ausgereicht.

Diese wurden mit dem Votum des o. g. Ausschusses versehen – ausschließlich der zurückgestellten Positionen, über die der Finanzausschuss während des Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’  noch einmal beraten hat.

 

Der Ältestenrat hat sich zu folgender Verfahrensweise verständigt:

Alle Änderungs- und Ergänzungsanträge, die im Ausschuss für Finanzen ein Votum erhalten haben, wurden zusammengefasst und im Block zur Abstimmung gestellt. Darüber hinaus haben einige Fraktionen die Einzelabstimmung der von ihnen eingereichten Änderungen und Ergänzungen beantragt. Diese werden aus dem Paket der Änderungs- und Ergänzungsanträge herausgelöst.

 

Die Stadtverordnete Knoblich als Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften legt anschließend die Ergebnisse  der  während des Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’  durchgeführten Beratung des o. g. Ausschusses dar:

 

Dem in der Position 27 der ausgereichten Änderungsliste aufgeführten Zuschuss für den  Verein zur Förderung der Integration Behinderter in Höhe von 6.500 Euro wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Dem auf der Seite 7 der Änderungsliste aufgeführte Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses –  Mittel für Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte – wurde ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.

Dazu merkt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner an, dass die im o. g. Änderungsantrag enthaltenen 220.000 Euro ungedeckt sind und zu einer Erhöhung des strukturelle Defizits führen. Auch der damit im Zusammenhang stehende Prüfauftrag, als Deckungsquelle den Zuschuss ÖPNV zu mindern bzw. Mittel aus der EWP zu entnehmen, sei nicht geeignet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

 

Aussprache zu den o. g. Informationen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 17 Ja-Stimmen,

bei 27 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Keilholz, Fraktion SPD, beantragt:

 

Abstimmung eines von ihr im Finanzausschuss gestellten Änderungsantrages zur zusätzlichen Einstellung  von 120.000 €, zur Absicherung des notwendigen sozialpädagogischen Fachpersonals – als Alternative.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 20 Ja-Stimmen,

bei 26 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Anschließend werden die beantragten Änderungen und Ergänzungen zur DS 02/SVV/0946 behandelt und abgestimmt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Position 16 der o. g. Liste mit folgendem Wortlaut:

Für den Sachaufwand Potsdamer Arkadien und Innenstadtbespielung (34410.6300) bleibt der Zuschuss unverändert bei 22.800,00 Euro.

Deckungsquelle:

Durch den Beschluss der DS 03/SVV/0032 – Änderung der Satzung über die Entgelte und Gebühren des Internats der Sportschule Potsdam wird der im vorliegenden Haushaltsentwurf im Verwaltungshaushalt UA 46 135 veranschlagte Zuschussbedarf in Höhe von 205.00,00 Euro nicht mehr benötigt.

 

wird

mit 18 Ja-Stimmen,

bei 24 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses auf Seite 7 der o. g. Liste mit folgendem Wortlaut:

Die Mittel für die Haushaltsstelle 46000.71803 (Personalkosten sozialpädagogische Fachkräfte) sind, wie im beschlossenen Jugendförderplan (SVV-Beschluss vom 02.10.2002 – DS 02/SVV/0627) vorgesehen, auf 2.700.000,00 Euro festzusetzen. Die Kürzung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes vom 05.12.2002 (auf 2.480.500,00 Euro) ist dementsprechend nicht umzusetzen.

 

wird

mit 19 Ja-Stimmen

bei 23 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die Änderungsliste der Verwaltung zum Verwaltungshaushalt

– siehe Seite 7 der o. g. Liste – die den Stadtverordneten schriftlich vorliegt und welcher der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zugestimmt hat,

 

wird  

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung (im Block)

Die in der o. g. Liste aufgeführten, nicht einzeln abgestimmten und mit einem Votum des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften versehenen Anträge zum Verwaltungshaushalt

 

werden

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei   6 Gegenstimmen

und 1 Stimmenthaltung.

 

 

 

 

Die Stadtverordnete Knoblich als Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften legt anschließend die Ergebnisse  der  während des Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’  durchgeführten Beratung des o. g. Ausschusses zum Vermögenshaushalt dar:

 

Sie verweist auf die im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften am 26.02.03 festgestellte  Unterdeckung im Vermögenshaushalt von 380.000 Euro.

In der (während des Tagesordnungspunktes ‚Fragestunde’ durchgeführten) Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die Positionen 17, 18 und 20 auf der Seite 10 der o. g. Liste aus dem Vermögenshaushalt gestrichen werden und die Position 5 (Schulsanierung)  auf der Seite 8 der o. g. Liste von 500.000 Euro auf 400.000 Euro reduziert wird. 

 

Dafür wird  vorgeschlagen:

Gegebenenfalls nicht mehr benötigte Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen im Haushaltsjahr 2003 für folgende Zwecke prioritär  zu verwenden:

 

1. Schulsanierung                                                          200.000 Euro

2. Kita-Sanierung                                                        280.000 Euro

3. Straßenbau                                                              300.000 Euro

4. Sanierung Altes Rathaus                                      100.000 Euro

5. Sanierung Stadthaus                                            250.000 Euro.

 

Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003 gilt insoweit als erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Vollzug bzw. die Verwendung der Mittel zu informieren.

 

Diesem Vorschlag hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zugestimmt.

 

 

Als Protokollnotiz sind Redebeiträge (Reihenfolge der Prioritätensetzung)  wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen, die als Anlage beigefügt sind.

 

 

 

 

Anschließend werden die beantragten Änderungen und Ergänzungen zum Vermögenshaushalt abgestimmt:

 

 

Der Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses (Seite 12 der o. g. Liste) mit folgendem Wortlaut:

Der durch den  Bereich Liegenschaften durch Kindertagesstätten eingenommene Mietanteil ist  für Kita-Sanierungen zu verwenden.

wird durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service als haushaltsrechtlich unzulässig bezeichnet; Herr Exner  erläutert dies.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag

 

wird 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Zum Antrag des Jugendhilfeausschusses (Seite 12 der o. g. Liste) - Umbau der Alexandrinen-Grundschule -  erläutert der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner, dass dieser missverständlich sei, da von den 480.000 Euro bereits 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt wurden und sich die restlichen 280.000 Euro  in der Position 2 des vorgelegten Antrages zur Verwendung der Haushalsausgabereste befinden. Der Antrag habe sich damit erledigt.

 

Abstimmung:

Die Erledigung des Antrages gemäß der o. g. Erläuterung

 

wird

mit Stimmenmehrheit bestätigt.

 

 

Abstimmung:

Der Antrag der Fraktion PDS mit dem Wortlaut:

Aus der Haushaltsstelle 80000.33000 – Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen und Rückflüsse aus Kapitaleinlagen – sind die Gesundheitszentrum Potsdam GmbH und das Seniorenheim „Geschwister Scholl“ herauszunehmen.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Bruch bestätigen der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner und der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, dass  durch den o. g. Antrag eine neue Deckungsquelle durch die Verwaltung gefunden werden müsse; die Haushaltsstelle selbst bleibt erhalten.

(Mit einem Geschäftsordnungsantrag beantragt der Stadtverordnete Bruch, Fraktion CDU, Auskunft darüber, ob sich die Verwaltung zur zahlenmäßigen Untersetzung in der Lage sieht. Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Danach beantragt die Stadtverordnete Platzeck, Fraktion BürgerBündnis, in Form eines Geschäftsordnungsantrages, dass sich der Fachbeigeordnete künftig vor der Abstimmung zur Klärung/Erläuterung von Haushaltspositionen äußern sollte. Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.)

 

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion >Die Andere< mit dem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

- zu prüfen, welche der im Haushalt enthaltenen Investitionen zeitlich gestreckt werden

  können,

- das Prüfergebnis der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen,

- darzustellen, welche Beträge durch die Aussetzung welcher investiven Maßnahmen

  eingespart werden können und welche Zinsentlastung sich erzielen lässt, wenn die

  Mittel für die Schuldentilgung verwendet werden.

 

wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Vorschlag des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner, dem der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zugestimmt hat:

Gegebenenfalls nicht mehr benötigte Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen im Haushaltsjahr 2003 für folgende Zwecke prioritär  zu verwenden:

 

1. Schulsanierung                                                          200.000 Euro

2. Kita-Sanierung                                                        280.000 Euro

3. Straßenbau                                                              300.000 Euro

4. Sanierung Altes Rathaus                                      100.000 Euro

5. Sanierung Stadthaus                                            250.000 Euro.

 

Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003 gilt insoweit als erteilt. Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Vollzug bzw. die Verwendung der Mittel zu informieren.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Herr Bruch erklärt namens der Fraktion CDU, dass sich somit der Antrag mit dem Wortlaut

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Ausgabereste des Vermögenshaushaltes, die nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden bzw. verwendet werden können, jeweils bis zur Höhe von 300.000 Euro für die Verstärkung der  Mittelansätze im Haushaltsplan 2003 zur Sanierung von Schulen bzw. den Straßen-, Rad- und Gehwegbau vorzusehen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in diesen Fällen unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Anträge auf überplanmäßige Ausgaben vorzulegen.

erledigt hat

 

 

Abstimmung:

Die (den Stadtverordneten schriftlich vorliegende)  Änderungsliste der Verwaltung zum Vermögenshaushalt – siehe Seite 12 der o. g. Liste –

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung

Der Änderungsantrag der Fraktion PDS mit dem Wortlaut:

Zur Verbesserung der finanziellen Basis für die Sanierung von Schulen und Kitas sind verstärkt BSI-Maßnahmen zu nutzen.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Die  Position 7 auf Seite 8 der o. g. Liste –  4.000 Euro – Mauerstele

 

wird

mit 25 Ja-Stimmen angenommen,

bei 19 Nein-Stimmen.

 

 

 

Abstimmung (im Block)

Die in der o. g. Liste aufgeführten, nicht einzeln abgestimmten und mit einem Votum des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften versehenen Anträge zum Vermögenshaushalt werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

Abstimmung:

Der Antrag der Stadtverordneten Keilholz, Fraktion SPD, mit dem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der finanzielle Bedarf im Bereich Jugendförderung „Sozialpädagogische Fachkräfte“ um 120.000 Euro im Haushaltsjahr 2003 gedeckt werden kann.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung:

Die Verpflichtungsermächtigungen – Seite 11 der o. g. Liste – einschließlich der Änderungsliste der Verwaltung -

 

werden

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung der beantragten Änderungen/Ergänzungen zur Haushaltssatzung:

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD und CDU zum § 4 Ziff. 6 der Haushaltssatzung - Seite 13 der o. g. Liste - mit dem Wortlaut:

§ 4 Ziff. 6 ist wie folgt neu zu fassen:

Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt sind bis auf Weiteres zu 92,5% zur Bewirtschaftung freigegeben. Eine darüber hinausgehende Freigabe bedarf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Die Freigabe kann erfolgen für Ausgaben:

 

-          die dem Grunde und der Höhe nach pflichtig sind,

-          die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, bis zu einem freizugeben

-          den Betrag von 7.163 T€,

-          die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den Höchstbetrag von 18,93 Mio € nicht überschreiten wird,

-          bei freiwilligen Aufgaben und den dafür vorgesehenen Ausgaben bis zu einem freizugebenden Betrag von insgesamt 1.832 T€,

-          bei freiwilligen Aufgaben darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den Höchstbetrag von 18,93 Mio € nicht überschreiten wird.

 

Von der Bewirtschaftungssperre ausgenommen sind solche Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes, die zu 100% durch Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes oder Sonstiger gedeckt sind.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Als Protokollnotiz ist der dazu vorliegende Ergänzungsantrag der Fraktion PDS mit dem Wortlaut aufzunehmen:

Bei dem Ansatz der zu erreichenden Einsparungen sind nicht erfolgte Ausgaben auf Grund der späten Genehmigung  des Haushaltes anzurechnen.

 

 

 

Zum Änderungsantrag des Ausschusses für Kultur (Seite 13 der o. g. Liste) -  § 4 Ziff. 6 der Haushaltssatzung - liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Wortlaut vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsbescheide für die Kulturträger auf der Höhe des Haushaltsansatzes zu erteilen und darin die Höhe der Mittelsperre mit einem Haushaltsvorbehalt zu belegen.

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner  gibt den Hinweis, dass dies ein satzungsbegleitender Beschluss sei, der im Grunde genommen die erste Entsperrung beinhalte.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

mit  21 Ja-Stimmen,

und 21 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

 

 

 

Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2003

 

 

 

Aufgrund der §§ 76 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2003 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde* folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird

 

1. im Verwaltungshaushalt

      in der Einnahme auf 301.343.500 €

      in der Ausgabe auf 346.679.800 €

    und

2. im Vermögenshaushalt

      in der Einnahme 93.167.400 €

      in der Ausgabe 93.167.400 €

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf                 0 €

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   9.033.700 €

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 50.100.000 €

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)     200 v.H.

      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)     480 v.H.

2. Gewerbesteuer        450 v.H.

 

 

 

§ 4

 

1.    Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 81 Abs. 1 GO liegen bei Beträgen von mehr als 150.000 € vor und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

2.    Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet bei Beträgen bis 75.000 € der Kämmerer sowie bei Beträgen bis 150.000 € der Hauptausschuss.

3.    Ein Fehlbetrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 1 GO ist erheblich, wenn er 3 % der Gesamtausgaben des jeweiligen Teilhaushaltes übersteigt.



4.    Ein Betrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 2 GO ist erheblich, wenn er 1 % der Gesamtausgaben des jeweiligen Teilhaushaltes übersteigt.

 

5.    Eine Baumaßnahme ist geringfügig im Sinne des § 79 Abs. 3 GO, wenn sie im Einzelfall 1 Mio. € nicht übersteigt.

 

6.      Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt sind bis auf Weiteres zu 92,5 % zur Bewirtschaftung freigegeben. Eine darüber hinaus gehende Freigabe bedarf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Die Freigabe kann erfolgen für Ausgaben:

o        die dem Grunde und der Höhe nach pflichtig sind,

o        die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, bis zu einem freizugebenden Betrag von 7.163 T€

o        die dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe zu beeinflussen sind, darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den Höchstbetrag von 18,93 Mio. € nicht überschreiten wird,

o        bei freiwilligen Aufgaben und den dafür vorgesehenen Ausgaben bis zu einem freizugebenden Betrag von insgesamt 1.832 T€,

o        bei freiwilligen Aufgaben darüber hinaus nur dann, wenn das strukturelle Defizit im Jahresergebnis den Höchstbetrag von 18,93 Mio. € nicht überschreiten wird.

 

Von der vorstehenden Bewirtschaftungssperre von vornherein ausgenommen sind solche Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes, die zu 100% durch Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes oder Sonstiger gedeckt sind.

 

 

§ 5

 

Wegen des fehlenden Haushaltsausgleiches ist gemäß § 74 Abs. 4 GO ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes werden für die Jahre 2002 - 2006 festgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage