19.03.2019 - 4.1 Einrichtung eines Ernährungsrates prüfen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Finken bringt die neue Fassung des Antrages vom 14.03.2019 ein und gibt Erläuterungen. Er macht deutlich, dass mehrere mögliche Akteure angesprochen wurden, die auch ihr Interesse bekundet haben.

Er ergänzt  den Punkt 8 des Antrages wie folgt: sowie die notwenige personelle und finanzielle Ausstattung sicherzustellen.

Anschließend weist er darauf hin, dass es im Punkt 5 Ernährungsrat statt Wirtschaftsrat heißen muss.

 

Frau Schulze stellt fest, dass es sich nun nicht mehr um einen Prüfauftrag handelt, sondern die Einrichtung eines Ernährungsrates beschlossen werden soll. Sie fragt, welche finanziellen Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Potsdam zukommen, da dies nicht aus dem Antrag hervorgeht.

 

Herr Finken erklärt, dass lediglich Kosten entstehen würden, wenn die Betreuung des Ernährungsrates durch die Landeshauptstadt Potsdam erfolgen soll. Er regt an, zunächst in einer Bestandsaufnahme die Akteure zu ermitteln.

 

Herr Okurka fragt nach den Aufgaben des Ernährungsrates und was soll er der Landeshauptstadt Potsdam und insbesondere den Menschen mit Behinderung bringen.

 

Frau Kiss weist darauf hin, dass der Antrag in einfache Sprache übertragen werden sollte um verständlicher zu sein.

 

Herr Fröhlich spricht sich grundsätzlich für das Anliegen aus, macht aber deutlich, dass das Gremium gut angesiedelt werden muss, um zu funktionieren. Es wird ein arbeitsfähiges Gremium benötigt. Dahingehend sollte der Antrag konkretisiert werden. Es ist auch nicht beschrieben, wie groß das Gremium sein soll.

 

Frau Schulze betont, dass in einem Prüfauftrag ermittelt werden sollte, wer in dem Gremium mitwirken soll. Sie bittet, dies als Prüfauftrag zu belassen, um in der nächsten Wahlperiode eine Entscheidung treffen zu können.

 

Frau Eisenblätter befürwortet den Inhalt des Antrages. Sie betont, dass sich der Ernährungsrat dann entwickeln muss. Der Rat muss selbst entscheiden, wer mitarbeitet.

Es muss eine Form gefunden werden, wie der Rat arbeiten könnte und wo er angesiedelt sein soll. Sie könne auch mit einem Prüfauftrag mitgehen.

 

Frau Krause spricht sich gegen einen Prüfauftrag aus. Sie hält es für sinnvoll, die Akteure zusammenzubringen und ein gutes Netzwerk einzurichten.

 

Frau Dr. Herzel äert ihre Bedenken an der Wirkung eines ehrenamtlich arbeitenden Gremiums.

 

Herr Fröhlich hält einen Prüfauftrag für sinnvoll, auch um festzustellen, wo das Gremium verankert sein soll. Es muss sichergestellt werden, dass das Gremium arbeitsfähig ist. Hierr ist auch die Größe des Gremiums entscheidend. Das könnte alles mit einer Prüfung abgeklärt werden. Auch der faire Handel sollte Beachtung finden.

 

Frau Krauselt es für wichtig, die Akteure an einen Tisch zu holen.

 

Herr Finken betont, dass auch bei einem Prüfauftrag zunächst festgelegt werden muss, wer die Prüfung vornimmt. Er betont, dass ein Netzwerk entstehen soll, dass sich dann weiter entwickelt. Ein Prüfauftrag würde das Verfahren verzögern.

 

Frau Eisenblätter stellt die geänderte Fassung des Antrages vom 14.03.2019 zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung vom 14.03.2019 wie folgt zu beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Gestaltung der Ernährungspolitik auf lokaler Ebene zu bilden.
  2. Das Gremium erhält die Bezeichnung: "Ernährungsrat der Landeshauptstadt Potsdam"
  3. Dem Ernährungsrat sollen Vertreter folgender Wirtschaftseinrichtungen und Bereiche angehören:

 Erzeugern wie z.B. Forum Natur, Pro Agro, usw.

 Handel wie z.B. AG Innenstadt, AG Babelsberg, Handelsverband Berlin-Brandenburg, DLG

 Gastronomie/Tourismus, wie z. B. Dehoga, IHK, Verband der Köche

 Entsorgung, wie z. B. STEP, Refood

 Lieferanten, wie z. B. Fruchtexpress, Frische Paradies, Weihe, usw.

 Wissenschaft, wie z.B. Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam Rehbrücke Universität Potsdam, Klimainstitut

 Verbraucher, wie z. B. Kita-, Schulträger, Verbraucherzentrale, Oberlinhaus, EvB-Klinikum usw.

 Initiativen, wie z.B. die Tafel Potsdam e. V., Slowfood, Ich kann kochen!, usw.

 die Verwaltung mit der Wirtschaftsförderung, dem Gesundheitsamt sowie weiteren betroffenen Bereichen

 Gesundheitswesen

  • weitere betroffene Bereiche/interessierte Stellen/Organisationen
  1. Der Ernährungsrat soll die Stadtverordnetenversammlung (SVV), deren Ausschüsse und die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in allen, die Ernährung der Stadt betreffenden Angelegenheiten beraten sowie allen teilnehmenden Institutionen beratend zur Verfügung stehen.
  2. Die Mitglieder des Ernährungsrates werden namentlich auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die SVV für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Fraktionen der SVV können ein Mitglied mit Anwesenheits- und Rederecht, ohne Stimmrecht, entsenden. Hierdurch soll die Unabhängigkeit der Empfehlungen des Ernährungsrates an die Stadtverordnetenversammlung gewahrt bleiben.
  3. Der Ernährungsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die auch über den in Punkt 4. beschriebenen Aufgabenbereich hinausgehen kann.
  4. Der Oberbürgermeister legt fest, welche Bereiche der Verwaltung ständige Teilnehmer an den Sitzungen des Ernährungsrates sind und welcher Bereich die Betreuung des Gremiums übernimmt. Zu den Inhalten der Betreuung gehören auch Fragen zur Ausstattung des Ernährungssrates, der Wechsel von Mitgliedern des Ernährungsrates sowie die Sicherstellung der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.
  5. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dem Hauptausschuss im Juli 2019 einen Zwischenbericht und in der SVV im Oktober 2019 -  gemäß Punkt 3 und 5 - eine Vorschlagsliste für die Berufung der Mitglieder vorzulegen sowie die notwenige personelle und finanzielle Ausstattung sicherzustellen.

 

 Nach der Berufung der Mitglieder, ist durch den vom Oberbürgermeister festzulegenden Bereich gemäß Punkt 7 zur Konstituierung des Ernährungsrates einzuladen.

 

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