12.03.2019 - 4.4 Öffentliche Badestelle an der "Havelwelle"

Beschluss:
vertagt
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Es ergeht der Hinweis auf die 1. Lesung in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr. Heute erfolgt die dort geforderte Berichterstattung der Verwaltung. Die inhaltliche Diskussion wird voraussichtlich in der Sitzung am 26.03.2019 vorgenommen, da der Antrag noch Beratungsgegenstand in der antragstellenden Fraktionen ist. (sh. Abstimmung zur Tagesordnung)

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur) entspricht dem Wunsch aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und stellt die Skizze, die genehmigte Planung und die Übereinstimmung mit den Festlegungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes vor. Anhand einer Präsentation, die dem Protokoll beiliegt, geht er auf die geforderten Punkte ein.

Er informiert, dass durch die Verwaltung keine Regelung zur Steganlage gefunden werden konnte und bittet gegebenenfalls nochmals um entsprechende Hinweise der Mitglieder.

Herr Schmäh erläutert die Vertragsgegenstände sowie die durch mehrere Behörden, darunter die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Potsdam, genehmigte Steganlage. Er benennt auf Nachfrage deren Maße und verortet sie zur „Havelwelle“. Demnach wird der Steg parallel zum Ufer etwa bis zu 90 Meter lang. Der Abstand des Steges vom Ufer beträgt ca. 30 Meter.

 

 

Herr Heuer erkundigt sich nach den Gründen der Genehmigung sowie dem Vorgehen.

 

 

Herr Schmäh erläutert den Genehmigungsprozess.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) ergänzt, dass nur wenige einschränkende Gründe für eine Ablehnung solcher Anträge zur Verfügung stehen. Es bleibt im Grunde meist nur, durch kommunale Bauleitplanung entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die wiederum in Auseinandersetzung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung zu gestalten sind.

 

 

Auf weitere Anmerkungen und Nachfragen der Mitglieder gehen Herr Schmäh und Herr Goetzmann ein.

Herr Schmäh informiert unter anderem, dass die Fischereibehörde beteiligt war. Eine Entschädigung ist bei Einschränkung des Fanggebietes vorgesehen. Dies ist jedoch eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Die öffentliche Zugänglichkeit der Steganlage war maßgeblich bei der Genehmigung. Es wird eine öffentliche Zugänglichkeit des mittleren Zugangssteges bis zu dessen Ende geben, jedoch keine öffentliche Begehbarkeit der beiden seitlichen Stegflügel.

 

Die Antwort auf die Nachfrage von Herrn Putz, ob die Anlage barrierefrei begehbar sei, wird im Rahmen der erneuten Beratung des Antrags in der nächsten Sitzung des SBV-Ausschuss nachgeholt.

 

 

Der Antrag wird zurückgestellt und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 26.03.2019 erneut aufgerufen.

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Anlagen

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