20.03.2019 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrlan...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ortsvorsteher verweist auf den ausgereichten Sachstand zum Schulweg.

 

Frau Kosel verweist darauf, dass der städtebauliche Vertrag Bestandteil der Beschlussvorlage ist. Mit dem Investor wurde u.a. darin die Durchführung der Baumaßnahme Schulweg  vereinbart.

Derzeit seien Verzögerungen aufgetreten; bis zur endgültigen Fertigstellung könnte der Schulweg im Rahmen eines Gestattungsvertrages als Zwischenlösung bis Ende des Jahres, an der im Bebauungsplan vorgesehenen Stelle, realisiert werden. 

 

In der sich anschließenden Diskussion wurde u.a. auf die derzeit fehlenden rechtlichen Grundlagen sowie eine mögliche Entkopplung der Maßnahmen Schulweg / Beleuchtung eingegangen.

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A und 4B).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) ist nach § 4a Abs. 3 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 7 und 8).
  3. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird erneut zugestimmt, soweit aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 9).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Beschlussvorlage abzulehnen.

 

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Anlagen zur Vorlage