19.03.2019 - 6.1 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kaminski trägt den Antrag vor, den die Fraktion Die Linke, Die Andere und Bürgerbündnis-FDP in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht haben. Es entwickelt sich eine kontroverse Diskussion zu dem Thema. Im Ergebnis beantragen Herr Kaminski und Herr Sträter, den Antragstext zu kürzen, um die Nutzungsmöglichkeiten zu präzisieren.

 

….

 

r die Flurstücke 115, 116 und 111 soll ein sonstiges Sondergebiet SO im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt werden. Als Zweckbestimmung soll ein Gebiet für kulturelle, soziale, gesundheitliche und gewerbliche Zwecke ausgewiesen werden. Ddie Nutzung soll den als Betrieb eines Kinderbauernhofes, einer therapeutischen Einrichtung, eines Reiterhofes, einer pädagogischen Werkstatt sowie von Seminarräumen und einer Betriebswohnung umfassen ermöglicht werden.

 

 

Darüber hinaus beantragt Herr Kaminski einen Zusatz, in dem der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur langfristigen Nutzung des Geländes als Kinderbauernhof gefordert wird. Diesem Änderungsantrag wird mehrheitlich zugestimmt:

 

Abstimmung:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0

 

Anschließend wird über einen Änderungsantrag von Herrn Menzel abgestimmt. Er lautet: mtliche Kosten der B-Plan-Erweiterung übernimmt der Eigentümer.“

 

Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt:

 

Abstimmung:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

Anschließend wird über den Antrag in der geänderten Fassung abgestimmt:

 

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Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Geltungsbereich des B-Planes der Landeshauptstadt Potsdam Nr. GG 19 „Ehemaliger Schießplatz in Groß Glienicke, Gemarkung 123/27, Flur 1 wird um die Flurstücke 128, 121, 115, 116 und 111 erweitert. r die Flurstücke 115, 116 und 111 soll die Nutzung als Betrieb eines Kinderbauernhofes, einer therapeutischen Einrichtung, eines Reiterhofes, einer pädagogischen Werkstatt sowie von Seminarräumen und einer Betriebswohnung ermöglicht werden. Die Erschließung des Geländes ist bereits gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über die Straße Am Eichengrund, die in das Straßenverzeichnis aufgenommen ist.

 

Des Weiteren soll ein städtebaulicher Vertrag, der eine langfristige Nutzung als Kinderbauernhof sichert, abgeschlossen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage