21.03.2019 - 3.3 Einen dezentralen Wertstoffhof im Potsdamer Nor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Walter bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) informiert, dass neben den beiden benannten Standorten Krampnitz und Nedlitz noch weitere Standorte möglich sind. Eine strukturierte Untersuchung dazu gab es bisher nicht, diese erscheint jedoch bis Ende 2019 möglich. In Abstimmung mit dem Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung müssen dazu zunächst die Suchkriterien definiert werden. Ob für die Errichtung eines Wertstoffhofes die benannten „planerischen Voraussetzungen“ zu schaffen sind und welche das ren, hängt vom Standort ab.

Auch geklärt werden sollte, ob der Wertstoffhof durch die Landeshauptstadt Potsdam oder die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) umzusetzen wäre. Davon hängt ab, wie der zweite Teil des Antrages (Engagement in der Eigentümerversammlung der STEP für das Vorhaben) ausgestaltet werden müsste.

 

Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag wie folgt zu ändern:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mögliche Standorte für einen dezentralen Wertstoffhof im Potsdamer Norden zu untersuchen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung bis zum Dezember 2019 vorzulegen.“

 

 

Herr Walter übernimmt für den Antragsteller den Änderungsantrag der Verwaltung.

 

 

Die Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gliche Standorter die Errichtung einens dezentralen Wertstoffhofes im Potsdamer Norden zu untersuchen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung bis zum Dezember 2019 vorzulegen.die planerischen Voraussetzungen zu schaffen und sich als Vertreter der Landeshauptstadt in der Eigentümerversammlung der Stadtentsorgung Potsdam (STEP) für die Umsetzung dieses Projektes einzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.