11.03.2019 - 8.11 Uferwegsbeauftragter

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird namens der Fraktion SPD von der Stadtverordneten Reimers eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Friederich bringt namens der Fraktion CDU/ANW den Ergänzungsantrag, der den Stadtverordneten als Tischvorlage am 06.03.2019 ausgereicht wurde, mit folgendem Wortlaut ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle des Uferwegsbeauftragten schnellstmöglich wieder zu besetzen.

 

  1. Der Uferwegsbeauftragte soll zusammenstellen, welche Kosten bisher in Groß Glienicke und am Griebnitzsee seit 1990 entstanden sind. Aufgeschlüsselt nach Erwerbskosten, Anwalts- und Gerichtskosten sowie Planungskosten.
  2. Der Uferwegsbeauftragte soll die Kosten für die geplanten zukünftigen Enteignungen mit Bewertungsstichtag 01.07.2019 ermitteln lassen.
  3. Der Mediator hat bei seinem Vergleichsvorschlag ausgeführt, dass er eine Enteignung am Griebnitzsee für schwierig hält. Daher soll der Uferwegsbeauftragte ein Gutachten von einer Anwaltskanzlei einholen ob und unter welchen Umständen eine Enteignung möglich seien könnte.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 10 Ja-Stimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Naundorf, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt folgende Ergänzung im Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle der/des Uferwegsbeauftragten schnellstmöglich wieder zu besetzen.

 

. . .

 

Die Antragstellerin übernimmt diese Ergänzung.

 

Anschließend wird der Antrag mit dieser Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle der/des Uferwegbeauftragten schnellstmöglich wieder zu besetzen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen