03.04.2019 - 6.4 Grundstückserwerb Krampnitz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsser Finanzen und Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfehlen, den Antrag in der neuen Fassung vom 15.01.2019 abzulehnen.

 

Im Hauptausschuss wurde der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2019 mit folgendem Wortlaut von der Antragstellerin übernommen:

 

Der erste Satz ist zu ersetzen durch:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein wohnungspolitisches Konzept für den neuen Stadtteil Krampnitz vorzulegen. Folgende Prämissen sollen dabei Orientierung sein:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH im Entwicklungsgebiet Krampnitz mindestens 1.000 Wohnungen baut und die hierfür erforderlichen Grundstücke erwirbt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Grundstücke für die Errichtung von mindestens 2.000 weiteren Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften, Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Träger vergeben werden. Die Vergabe dieser Grundstücke soll nicht zum Höchstgebot erfolgen, sondern im Rahmen von Konzeptvergaben. Außerdem sollen die Grundstücke nicht verkauft werden, sondern durch Erbbaupachtverträge veräert werden.

 

Statt Punkt 3 wird nur der Satz angeschlossen:

Das Konzept soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2019 vorgelegt werden.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, diesem Änderungsantrag mit der Streichung des Punktes 1 des Beschlusstextes, da dieser sich durch Verwaltungshandeln erledigt hat, einer neuen Fassung des Punktes 2 sowie der Streichung des letzten Satzes (der statt 3. aufgenommen wurde) wie folgt zuzustimmen:

 

 

2. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass ein hoher Anteil der Grundstücke für die Errichtung weiterer Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften, Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Träger vergeben wird. Die Vergabe dieser Grundstücke soll nicht zum Höchstgebot erfolgen, sondern im Rahmen von Konzeptvergaben.

 

 

Abstimmung:

Die Streichung des 1. Satzes und 1. Punktes wie oben genannt wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die Streichung des lezten Satzes wie oben genannt wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der Antrag in der neuen Fassung (ehemals Punkt 2) zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass ein hoher Anteil der Grundstücke für die Errichtung weiterer Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften, Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Träger vergeben wird. Die Vergabe dieser Grundstücke soll nicht zum Höchstgebot erfolgen, sondern im Rahmen von Konzeptvergaben.

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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