19.03.2019 - 3.7 Schulstandort Waldstadt-Süd
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE LINKE Äa Fraktion AfD SBV (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 19.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Keller informiert, dass zum vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 04.03.2019, sowie ein Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 19.03.2019 vorliegt.
Herr Wollenberg informiert, dass das Umweltministerium den Bau der Schulanlagen im Landschaftsschutzgebiet abgelehnt habe. Daher sollen andere Flächen in Anspruch genommen werden.
Herr Böttcher bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 19.03.2019 ein:
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:
Die Ds 19/SVV/0193 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Die Planungen für den Neubau einer Förderschule am Standort Waldstadt-Süd werden aufgegeben. Stattdessen ist zu prüfen, ob die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in den regulären Schulbetrieb integriert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Gründe den
Stadtverordneten im September 2019 ausführlich zu erläutern und ein Verbleib der Förderschule am jetzigen Standort am Schlaatz zu sichern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen planungsrechtlich relevanten Maßnahmen zu veranlassen.
Begründung:
Der Bau einer neuen großen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ verstößt gegen den Grundsatz der Inklusion. Wir gehen davon aus, dass gerade Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt noch verhältnismäßig problemlos an den Regelschulen beschult werden können,
wenn diese die erforderliche Unterstützung und Ausstattung erhalten.
Die Obere Naturschutzbehörde hat in ihrer Stellungnahme den Bau einer Förderschule im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich in Frage gestellt. Für den Fall, dass sich die Landeshauptstadt
Potsdam über diese Bedenken hinwegsetzt, sind Klagen von Naturschutzverbänden zu erwarten.
Er merkt an, dass der Bedarf für Förderschüler sehr wohl gesehen werde, allerdings dürfe man beim Neubau nicht in ein Landschaftsschutzgebiet eingreifen, daher wird mit dem Ergänzungsantrag gebeten zu prüfen, ob die Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in den regulären Schulbetrieb integriert werden können.
Herr Kümmel verweist auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ und den am 06.06.2018 dazu gefassten Leitbeschluss. Mittlerweile gebe es eine veränderte Sachlage.
Er stellt anhand einer Präsentation (Anlage 3) die Bedarfsermittlung der Schulen der Sekundarstufe 1 vor. Diese veranschauliche die Notwendigkeit der Neubauten. Geplant sei daher, dass die Gesamtschule in Waldstadt-Süd ab dem Schuljahr 2022/23, und das Gymnasium am Nuthetal ab dem Schuljahr 2026/27 gebaut werden. Daher sei der Umzug der Förderschule für das Schuljahr 2024/25 notwendig.
Er stellt die Bedarfsermittlung der Grundschulen für den Sozialraum VI, sowie die Bedarfsermittlung der Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen vor. Eine Steigerung der Gesamtzahl an Schülern mit Förderbedarf ist zu erkennen.
Die Planung aus dem Schulentwicklungsplan 2014, welche besagt, dass die Zahl der Förderschüler sinken werde, treffe demnach nicht mehr zu.
Er geht auf die Bedarfsermittlung der Sportplätze ein. Mit der Sportentwicklungsplanung 2012 und der Hochrechnung bis 2022 wurde ein Defizit von 73.440m² wettkampffähiger Sportfreiflächen prognostiziert.
Im Juni letzten Jahres wurde der Beschluss „Synergien im Wald“ – 18/SVV/0186 gefasst. Mit diesem wurde dem Schulbau am Standort Waldstadt-Süd unter der Bedingung zugestimmt, dass der Wald zwischen den Baufeldern weitestgehend erhalten bleibe.
Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft habe diesem Vorschlag nicht zugestimmt. Das Gebäude der Förderschule könne aus Sicht des Ministeriums auch außerhalb des Landschaftsschutzgebietes erbaut werden.
Er stellt die Zeitschiene des Bebauungsplanes Nr. 142 vor. Für März 2020 wurde die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung geplant. Demnach könnte der Bau im Jahr 2024 beendet werden. Ein Werkstattverfahren mit Vertretern der Fraktionen, der Bürgerinitiative, der Naturschutzverbände und der Wohnungswirtschaft wurde am 15.03.2019 durchgeführt. Im Ergebnis wurden zwei Planentwürfe als möglich betrachtet. (Präsentation, Folie 8).
Bezüglich der Kulturbodendeponie informiert er, dass man hier erst am Anfang der Planung stehe. Viele Gutachten und Maßnahmen müssten im Vorfeld durchgeführt werden (verkehrstechnische Untersuchungen, artenschutzrechtliche Untersuchungen, Untersuchungen der Bodenbelastung, Versickerungsgutachten, Baugrundgutachten, Grundstücksankauf, Machbarkeitsstudie). Das Bebauungsplanverfahren könne erst 2023 beendet werden. Eine Fertigstellung des Baus wäre daher erst zum Jahr 2028 realisierbar. Auch die Nähe zur Wohnbebauung werde sicherlich Diskussionen auslösen. Er stellt das weitere Verfahren zur Kulturbodendeponie vor (Präsentation, Folie 11).
Würde man dem Änderungsantrag der Fraktion AfD folgen und das Verfahren am Standort Waldstadt-Süd bis auf weiteres aussetzen, wäre die Zeitschiene nicht mehr einzuhalten. Bei dem Antrag der Fraktion DIE aNDERE, bezüglich der Integration der Förderschüler, handle es sich aus seiner Sicht um eine schulinterne Fragestellung, die die Kommune nicht lösen könne Die Kommune habe vielmehr die Pflicht, die benötigten Schulbauten zur Verfügung zu stellen.
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE könnte man in einen Prüfauftrag abwandeln um für die Sportflächen einen anderen Standort zu suchen.
Herr Keller fragt, ob die Planung mit Sportanlagen (Präsentation, Folie 8, Abbildung 1) rechtlich umsetzbar sei, da die Gebäude außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen, nur die Sportanlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes.
Herr Kümmel erklärt, dass die Verwaltung die Befreiung der für die Sportflächen vorgesehenen Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet durch die Untere Naturschutzbehörde anstrebe. Eine naturschutzfachliche Bewertung sei hierzu im weiteren Bebauungsplanverfahren nötig.
Frau Erning geht auf den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein. Laut dem Gesetz zur Teilhabe und Inklusion hätten die Eltern das Wahlrecht, ob sie ihre Kinder an einer Regelschule oder an einer Förderschule anmelden.
Herr Böttcher erläutert, dass nicht die Planung einer Kapazitätserweiterung der Förderschule in Frage stehe, sondern die Notwendigkeit der Eröffnung des Gymnasiums am Nuthetal. Vielleicht bestünde die Möglichkeit das Gymnasium am ehemaligen Standort des REWE Marktes am Bisamkiez zu errichten. Somit müsste die Förderschule nicht umziehen.
Herr Richter informiert, dass die Fläche am ehemaligen REWE Markt bereits geprüft wurde, sich aber als zu klein erwiesen habe und auch keine Bereitschaft seitens des Eigentümers zum Verkauf bestehe, da bereits eine andere Bebauung auf der Fläche geplant sei.
Herr Wollenberg betont, dass der Bedarf einer Förderschule vorhanden sei. Die Schüler müssen versorgt werden und das Verfahren dürfe nicht weiter verschoben werden. Die Errichtung der Förderschule sei außerhalb des Landschaftsschutzgebietes möglich, daher könne man den Ministeriumsvorgaben entsprechen. Eine andere Prüfung in Richtung Kulturdeponie hätte ein jahrelanges Verfahren zur Folge und sei daher nicht möglich.
Herr Okoko fragt welche Gründe es dafür gibt, dass die Zahl der Förderschüler, entgegen der Prognose des Schulentwicklungsplanes, gestiegen sei und warum eine Eingliederung der Förderschüler in die Regelschulen nicht möglich sei. Außerdem erkundigt er sich nach der geplanten Schülerzahl an der Förderschule.
Frau Aubel informiert, dass der Förderbedarf in allen Förderschwerpunkten gestiegen sei. Die Eltern haben das Wahlrecht bezüglich des Lernortes ihres Kindes mit Förderbedarf In der letzten Beratung des Kreiselternrates wurde für den Bereich der Grundschulen informiert, dass alle Schulen Inklusionskinder aufnehmen würden. Die Entwicklung der Schülerzahlen und die Klassenstärken seien hierbei aber wichtige Faktoren. Die Rahmenbedingungen, beispielsweise die spezifische Ausbildung der Lehrkräfte, müssen geschaffen werden.
Herr Hilbert ergänzt, dass die Förderschule für ca. 300 Schüler Platz bieten soll.
Der Richtwert bezüglich der Klassenstärke liegt bei 11 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. Am jetzigen Standort werden 138 Schüler unterrichtet.
Frau Dr. Klockow fragt nach dem Anteil der Förderschüler aus dem Potsdamer Umland.
Frau Aubel sagt zu, diese Information nachzureichen.
Frau Naundorf geht auf die Einzelfallhilfe ein. Angestrebt werde, dass künftig die Lehrer selbst den Bedarf an Einzelfallhilfe anmelden um die zur Verfügung stehenden Helfer effektiver einsetzen zu können.
Herr Keller bringt Namens der Fraktion SPD einen Änderungs- /Ergänzungsantrag mit folgendem Wortlaut ein:
Um die geplante Entwicklung des Schulstandortes Waldstadt-Süd unter der Voraussetzung weiterführen zu können, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht einbezogen werden muss, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob für die vorgesehene Entwicklung von Sportflächen andere Flächen (zum Beispiel Kulturdeponie) in Anspruch genommen werden können. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, sowie dem Ausschuss für Bildung und Sport ist am 30.04.2019 ein Zwischenbericht zu geben.
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 04.03.2019 wird zur Abstimmung gestellt:
Die geplante Entwicklung des Schulstandortes Waldstadt-Süd soll unter der Voraussetzung weitergeführt werden, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht einbezogen werden muss ist bis auf weiteres auszusetzen.
Für die vorgesehene Entwicklung von Sportflächen sollen andere Flächen (zum Beispiel Kulturbodendeponie) in Anspruch genommen werden.
Für die vorgesehene Entwicklung der notwendigen Schulkomplexe sind alle möglichen städtischen Alternativstandorte sowie geeignete, anliegende Flächen der Gemeinde Nuthetal östlich der Schienentrasse des RE7 zu prüfen.
Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit mit der Umlandgemeinde Nuthetal sowie der Bürgerinitiative Bürger für Waldstadt umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt.
Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 19.03.2019 wird zur Abstimmung gestellt:
Die Ds 19/SVV/0193 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Die Planungen für den Neubau einer Förderschule am Standort Waldstadt-Süd werden aufgegeben.
Stattdessen ist zu prüfen, ob die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in den regulären Schulbetrieb integriert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Gründe den Stadtverordneten im September 2019 ausführlich zu erläutern und ein Verbleib der Förderschule am jetzigen Standort am Schlaatz zu sichern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen planungsrechtlich relevanten Maßnahmen zu veranlassen.
Begründung:
Der Bau einer neuen großen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ verstößt gegen den Grundsatz der Inklusion. Wir gehen davon aus, dass gerade Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt noch verhältnismäßig problemlos an den Regelschulen beschult werden können, wenn diese die erforderliche Unterstützung und Ausstattung erhalten.
Die Obere Naturschutzbehörde hat in ihrer Stellungnahme den Bau einer Förderschule im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich in Frage gestellt. Für den Fall, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam über diese Bedenken hinwegsetzt, sind Klagen von Naturschutzverbänden zu erwarten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 1 |
Ablehnung: | 4 |
Stimmenthaltung: | 1 |
Der Änderungs- /Ergänzungsantrag der Fraktion SPD wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Neufassung zu beschließen:
Um die geplante Entwicklung des Schulstandortes Waldstadt-Süd unter der Voraussetzung weiterführen zu können, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht einbezogen werden muss, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob für die vorgesehene Entwicklung von Sportflächen andere Flächen (zum Beispiel Kulturdeponie) in Anspruch genommen werden können.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, sowie dem Ausschuss für Bildung und Sport ist am 30.04.2019 ein Zwischenbericht zu geben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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36,6 kB
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24,1 kB
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(wie Dokument)
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17,5 kB
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(wie Dokument)
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863,8 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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