27.03.2019 - 4.4 Grundstückserwerb Krampnitz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr.  Bauer erklärt namens der Fraktion DIE aNDERE, dass der Änderungsantrag der  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2019 mit folgendem Wortlaut übernommen wird:

 

Der erste Satz wird ersetzt durch:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein wohnungspolitisches Konzept für den neuen Stadtteil Krampnitz vorzulegen. Folgende Prämissen sollen dabei Orientierung sein:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH im Entwicklungsgebiet Krampnitz mindestens 1.000 Wohnungen baut und die hierfür erforderlichen Grundstücke erwirbt.
 

2. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Grundstücke für die Errichtung von mindestens 2.000 weiteren Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften, Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Träger vergeben werden. Die Vergabe dieser Grundstücke soll nicht zum Höchstgebot erfolgen, sondern im Rahmen von Konzeptvergaben.

Außerdem sollen die Grundstücke nicht verkauft werden, sondern durch Erbbaupachtverträge veräert werden.

 

Statt Punkt 3 wird nur der Satz angeschlossen:

Das Konzept soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2019 vorgelegt werden.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird vorgeschlagen, ein entsprechendes Konzept zu erstellen und Vergabekriterien festzulegen.

 

Im Weiteren wird darauf verwiesen, dass ein Erbbaurecht nicht für jedes Gebiet geeignet und aus stadtwirtschaftlicher Sicht für die Landeshauptstadt nicht praktikabel sei. Dennoch sei es grundsätzlich ein gutes Instrument.

 

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

 

Herr Kirsch beantragt, den Antrag zurückzustellen.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 6 Gegenstimmen.

 

 

Herr Finken beantragt festzustellen, dass der Punkt 1 durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Herr Dr. Scharfenberg beantragt, den Beschlusstext in Punkt 2 wie folgt zu ändern:

 

2. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass ein hoher Anteil der Grundstücke für die Errichtung von mindestens 2.000 weiterenr Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften, Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Träger vergeben werden wird. Die Vergabe dieser Grundstücke soll nicht zum Höchstgebot erfolgen, sondern im Rahmen von Konzeptvergaben.

Außerdem sollen die Grundstücke nicht verkauft werden, sondern durch Erbbaupachtverträge veräert werden.

 

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Im Anschluss wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag in der geänderten Fassung zu beschließen:

 

2. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass ein hoher Anteil der Grundstücke für die Errichtung von mindestens 2.000 weiterenr Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften, Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Träger vergeben werden wird. Die Vergabe dieser Grundstücke soll nicht zum Höchstgebot erfolgen, sondern im Rahmen von Konzeptvergaben.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage