10.04.2019 - 3.1 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt, folgende Fassung zur beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Geltungsbereich des B-Planes der Landeshauptstadt Potsdam Nr. GG 19 „Ehemaliger Schießplatz“ in Groß Glienicke, Gemarkung 123/27, Flur 1 wird um die Flurstücke 128, 121, 115, 116 und 111 erweitert.

 

r die Flurstücke 115, 116 und 111 soll ein sonstiges Sondergebiet SO im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt werden. Als Zweckbestimmung soll ein Gebiet für kulturelle, soziale, gesundheitliche und gewerbliche Zwecke ausgewiesen werden. Ddie Nutzung soll den als Betrieb eines Kinderbauernhofes, einer therapeutischen Einrichtung, eines Reiterhofes, einer pädagogischen Werkstatt sowie von Seminarräumen und einer Betriebswohnung umfassen ermöglicht werden.

Die Erschließung des Geländes ist bereits gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über die Straße Am Eichengrund, die in das Straßenverzeichnis aufgenommen ist.

 

Des Weiteren soll ein städtebaulicher Vertrag, der eine langfristige Nutzung als Kinderbauernhof sichert, abgeschlossen werden.

 

 

Herr Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, erläutert eingangs die Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, die in folgender einstimmigen Stellungnahme mündet:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bisher nicht genehmigten und genehmigungsfähigen Nutzungen der Angebote des Kinderbauernhofs Groß Glienicke in Übereinstimmung mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes am aktuellen Standort genehmigungsfähig wären.

 

Herr Dr. Bauer spricht sich anschließend dafür aus, der vom Ortsbeirat empfohlenen Fassung zu folgen, denn ihm fehle der deutliche Wille der Verwaltung, an dem Projekt festzuhalten und insofern stehe aus seiner Sicht das Ergebnis der Prüfung schon fest.

 

Frau Dr. Schröter sieht den vorgeschlagenen Weg als gute Möglichkeit, dem Anliegen der Rettung des Kinderbauernhofs gerecht zu werden. Ebenso sei es wichtig und richtig, dies am aktuellen Standort zu tun.

 

Frau Dr. Müller bewertet die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr als nicht so verbindlich, wie den ursprünglichen Antrag oder die Empfehlung des Ortsbeirates Groß Glienicke. Insofern sei sie bezüglich der Umsetzung skeptisch und störe sich an dem Wort „ob“. Damit werde die Rettung in Frage gestellt und sei kein Fortschritt zu erkennen. Ihrem Vorschlag, einen Termin für den Abschluss der Prüfung festzulegen, schließt sich Herr Heuer an. Er betont im Weiteren, dass schon allein aus Sicht der Schutzgebietsverordnung die Einschränkung („ob“) gerechtfertigt sei. Herr Finken unterstützt die Ausführungen von Herrn Heuer und sieht in dem Vorschlag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr den richtigen Weg. Ein Prüfergebnis bereits im Vorfeld festzustellen, ist ausgeschlossen.

Herr Schüler führt aus, dass es Ziel sein müsse, den Kinderbauernhof am aktuellen Standort zu erhalten und alles Mögliche genutzt werden müsse, um das zu erreichen.

 

Herr Rubelt verweist auf die komplizierte Situation und den schmalen Grad, der hier gegangen wird. Das „ob“ richte sich auch an alle Beteiligten, denn der Kinderbauernhof sei „nur“chter. Hier sse die notwendige Verbindlichkeit entwickelt werden.

Herr Schmäh, Bereich Umwelt und Natur, erläutert an Hand einer Powerpointpräsentation die Lage des Kinderbauernhofs im Landschaftsschutzgebiet und die des B-Planes Nr. 19.

 

Anschließend beantragt Frau Dr. Schröter die Streichung der Worte „ob und“ im ersten Satz und die Festlegung einer Terminstellung.

 

Der Oberbürgermeister schlägt im Ergebnis der Diskussion als Termin die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2019 vor und verliest den so geänderten Beschlusstext, der anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bisher nicht genehmigten und genehmigungsfähigen Nutzungen der Angebote des Kinderbauernhofs Groß Glienicke in Übereinstimmung mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes am aktuellen Standort genehmigungsfähig wären.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage