21.05.2019 - 6.10 Einrichtung eines Uferbeirates in der Landeshau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Kaminski empfiehlt, den Antrag zurückzustellen, da die Einrichtung von Beiräten in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam geregelt ist und diese von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werde.

 

Änderungsantrag:

Herr Menzel ändert seinen Antrag wie folgt ab:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, einen Uferbeirat in der Landeshauptstadt Potsdam einzurichten bei der Festsetzung der Hauptsatzung in der nächsten Legislaturperiode einen Uferbeirat zu bestellen. Dieser soll unter anderem vom Uferbeauftragten, der unteren Naturschutzbehörde und der Bauaufsicht von Verwaltungsseite sowie durch bis zu 3 interessierte Stadtverordnete und je einem Mitglied der Ortsbeiräte, den für freie Ufer engagierten Vereinen, sowie den Naturschutzverbänden besetzt werden.

[]

 

Im Anschluss wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Festsetzung der Hauptsatzung in der nächsten Legislaturperiode einen Uferbeirat zu bestellen. Dieser soll unter anderem vom Uferbeauftragten, der unteren Naturschutzbehörde und der Bauaufsicht von Verwaltungsseite sowie durch bis zu 3 interessierte Stadtverordnete und je einem Mitglied der Ortsbeiräte, den für freie Ufer engagierten Vereinen, sowie den Naturschutzverbänden besetzt werden.

 

Aufgabe des Uferbeirates soll es sein, den Uferbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Arbeit zu unterstützen. Dabei ist ein Augenmerk auf die freie Zugänglichkeit der Ufer in der Landeshauptstadt Potsdam und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zu richten.

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Anlagen