02.05.2019 - 7.1 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kolesnyk schlägt vor, den Ergänzungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP vom 01.04.2019 lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da dieser den Jugendbereich nicht betrifft.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Ergänzungsantrag wird zur Kenntnis genommen.

 

Frau Aubel gibt Erläuterungen zu den Punkten, die den Jugendbereich betreffen und benennt die Stellen, die im Fachbereich Bildung, Jugend und Sport hinzukommen, wenn der Nachtragshaushalt so beschlossen wird. Sie weist darauf hin, dass bereits jetzt offene Stellen in der Ausschreibung bzw. im Besetzungsverfahren sind.

 

Herr Kolesnyk verweist auf die Bearbeitung der Anträge der freien Träger für die Verhandlung der Kostensätze und Erarbeitung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und die Personalsituation im Regionalteam 2. Hier können aufgrund der personellen Situation Anträge nicht fristgerecht bearbeitet werden, weshalb die Verwaltung für Verständnis von Seiten der freien Träger wirbt. Von Seiten der Tger wird jedoch trotz unbesetzter Stellen die fristgerechte Antragstellung verlangt.

 

Frau Frehse-Sevran bemängelt, dass die Stadt diesbezüglich nicht auf die Träger zugeht, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Sie weist auch darauf hin, dass von den Trägern immer die fristgemäße Einreichung von Unterlagen erwartet wird. Die Verwaltung jedoch lässt Anträge aufgrund von Personalausfällen über einen längeren Zeitraum unbearbeitet. Dies ist aus ihrer Sicht eine Ungleichbehandlung.

Sie macht deutlich, dass den Tgern dadurch wirtschaftliche Schäden entstehennnen. Hier muss gemeinsam eine Lösung gefunden werden.

 

Frau Aubel sagt zu, dass die Träger noch vor der Sommerpause zu einem Gespräch eingeladen werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Kolesnyk die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  • Die 1. Nachtragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 (siehe Anlage)

 

  • Stellenplanerweiterung der Landeshauptstadt Potsdam um 120,9 VZÄ mit Wirkung zum 01. Juli 2019 zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Rahmen des Nachtragshaushaltes.
     

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig  angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=124481&selfaction=print