02.05.2019 - 7.2 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Aubel bringt die Drucksache ein und gibt mit Unterstützung einer Präsentation Erläuterungen. Sie betont, dass Ziel der ckzahlungen die Schaffung von Rechtsfrieden sei. Es handelt sich um eine freiwillige Rückerstattung zu viele gezahlter Elternbeiträge für die Jahre 2015 bis 31.07.2018.

Frau Aubel erläutert die Berechnung der Elternbeitragsordnung 2016 bis 31.07.2018 alt und neu im Vergleich. Danach erklärt sie die Korrektur-Tabellen und geht anschließend auf die Anwendung der Geschwisterkind Regelung ein.

Anschließend stellt Frau Aubel die finanziellen Auswirkungen dar und erklärt die Vereinbarungen zwischen Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern zur Regelung des Verfahrens der Rückzahlungen.

 

Frau Krusemark (Fachbereich Recht und Vergabemanagement) geht auf die gutachterliche Bewertung ein und informiert, dass sich aus strafrechtlicher Sicht bezüglich der vorangegangenen Gremienentscheidung keine Pflichtverletzung feststellen lässt. Die freiwilligen Rückzahlungen dürfen nicht aus dem bestehenden Haushalt erfolgen. Dazu ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Frau Krusemark macht deutlich, dass sich das Vorhaben der Landeshauptstadt Potsdam im rechtlichen Rahmen nach Kommunalverfassung bewegt.

Aufgrund des Verjährungsverzichtes kann auch r das Jahr 2015 die Rückerstattung zu viel gezahlter Elternbeiträge erfolgen.

Auf Nachfrage erklärt sie, dass das Gutachten im Bereich Recht eingesehen werden kann.

 

Herr Kolesnyk schlägt vor, dass sich die JHA-Mitglieder, die Einsicht in das Gutachten nehmen möchten, bei Frau Spyra melden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Kolesnyk die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erstattet den freien Trägern der Kindertagesstätten für die Jahre 2015 bis 31.07.2018 und den unterstützenden Trägern für Kindertagespflege für die Jahre 2015 bis 2016) den Fehlbetrag, der sich aus der vergleichsweisen Rückzahlung von Elternbeiträgen an Sorgeberechtigte ergibt. Für den Zeitraum 01.01.2017 bis zum 31.07.2018 erstattet die LHP die zu viel entrichteten Elternbeiträge an die Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut wurden, selbst.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

- Die Träger nehmen auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Rückzahlung in Höhe von maximal der Differenz zwischen der Elternbeitragsordnung (alt) und der Elternbeitragsordnung (neu) (gleich Korrekturtabelle) vor (Anlage 1).

- Die Auszahlung erfolgt an Sorgeberechtigte, die entweder kein Urteil erstritten haben bzw. keine gerichtliche Entscheidung anstreben.

- Die Vereinbarungen zwischen LHP und Trägern kommen wirksam zustande
(Anlage 2).

 

  1. Die LHP erstattet den Trägern darüber hinaus den Fehlbetrag, der ihnen in Anwendung der gerichtlich festgestellten Auslegung der Geschwisterkindregelung aus der Kita-Satzung 2016 durch teilweise Rückerzahlung von Elternbeiträgen entsteht. Das Verfahren zur Regulierung ist ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung (Anlage 2).

 

  1. Dieser Beschluss nebst Vereinbarung wird dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Stellungnahme vorgelegt.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig  angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=124482&selfaction=print