30.04.2019 - 4.7 Bebauungsplan Nr. 60 "Bertinistraße", 1. Ergänz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Gegenstand der Planung ist die Ergänzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 60 „Bertinistraße“ um eine 81 m² große Fläche zur Herstellung einer öffentlichen Grünfläche, mit der die Grün- und Wegeverbindungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 60 “Bertinistraße“ zu den angrenzenden Baugebieten gesichert werden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen, die sich im Wesentlichen auf die unzureichende Berücksichtigung der Eigentümerinteressen bei der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf privatem Flurstück bezog.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) informiert, dass das Gespräch mit dem Eigentümer geführt worden ist. Dies hatte jedoch nicht die Frage des Erwerbs dieser Fläche zum Inhalt, sondern zielte auf die Frage ab, ob eine Umwandlung der Grünfläche in eine Baufläche vorgenommen werden könne.

 

 

Auf die Frage von Herrn Geppert, ob die Klage des Grundstückseigentümers den ganzen Bebauungsplan gefährden könne, antwortet Herr Goetzmann verneinend. Im Falle einer Klage wäre nur diese Ergänzung und nicht der Bebauungsplan in Gänze betroffen.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60 "Bertinistraße“, 1. Ergänzung, Teilbereich Nordwestliche Kleingartenanlage Bertinistraße entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 60 "Bertinistraße“, 1. Ergänzung, Teilbereich Nordwestliche Kleingartenanlage Bertinistraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage