07.05.2019 - 3.3 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Tagesordnungspunkt wird in Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 3.1 „1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019“ behandelt. Entsprechend deckt sich die in diesem Sachverhalt die Niederschrift.

 

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Antrag zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erstattet den freien Trägern der Kindertagesstätten für die Jahre 2015 bis 31.07.2018 und den unterstützenden Trägern für Kindertagespflege für die Jahre 2015 bis 2016) den Fehlbetrag, der sich aus der vergleichsweisen Rückzahlung von Elternbeiträgen an Sorgeberechtigte ergibt. Für den Zeitraum 01.01.2017 bis zum 31.07.2018 erstattet die LHP die zu viel entrichteten Elternbeiträge an die Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut wurden, selbst.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

- Die Träger nehmen auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Rückzahlung in Höhe von maximal der Differenz zwischen der Elternbeitragsordnung (alt) und der Elternbeitragsordnung (neu) (gleich Korrekturtabelle) vor (Anlage 1).

- Die Auszahlung erfolgt an Sorgeberechtigte, die entweder kein Urteil erstritten haben bzw. keine gerichtliche Entscheidung anstreben.

- Die Vereinbarungen zwischen LHP und Trägern kommen wirksam zustande
(Anlage 2).

 

  1. Die LHP erstattet den Trägern darüber hinaus den Fehlbetrag, der ihnen in Anwendung der gerichtlich festgestellten Auslegung der Geschwisterkindregelung aus der Kita-Satzung 2016 durch teilweise Rückerzahlung von Elternbeiträgen entsteht. Das Verfahren zur Regulierung ist ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung (Anlage 2).

 

  1. Dieser Beschluss nebst Vereinbarung wird dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Stellungnahme vorgelegt.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage