30.04.2019 - 4.10 Staudenhof

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Herr Jäkel bringt die redaktionell überarbeitete neue Fassung vom 25.03.2019 ein.

 

 

Herr Nicke (ProPotsdam) erinnert, dass sich die ProPotsdam mit den Varianten der Staudenhofsanierung beschäftigt hat. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die einzig wirtschaftliche Variante der Rückbau und Neubau für den Einsatz von Fördermitteln. Seitens der ProPotsdam wird inhaltlich kein Widerspruch gesehen.

 

 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass ein Teil der Punkte bereits durch Verwaltungshandeln erledigt ist und der andere Teil für nicht schlüssig nachvollziehbar gehalten wird.

 

 

Der Antrag in der Fassung vom 25.03.19 wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

Reduzieren

Der Oberbürgermeister wird auch in seiner Funktion als Gesellschafter der ProPotsdam beauftragt, bei der Planung für die künftige Gestaltung des Staudenhofs in einer Abwägung zwischen einer Sanierung des Bestandsgebäudes und einem Neubau in der historischen Blockstruktur folgende Faktoten zugrunde zu legen:

 

  1. Die ProPotsdam bleibt dauerhaft Eigentümerin dieser Fläche und entwickelt sie unter der Prämisse, nachhaltig bezahlbares Wohnen im historischen Zentrum der Stadt zu sichern. Dazu Sind alle geeigneten Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes einzusetzen.

 

  1. Es ist zu prüfen, wie die Sanierung, auch in Verbindung mit Grundrissveränderungen und weiteren baulichen Veränderungen, sozialverträglich und wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

 

  1. Die Mieter des Wohnhauses sind langfristig und kontinuierlich in die künftige Entwicklung des Standortes einzubeziehen. Für die Bestandsmieter ist während der Bauzeit eine Wohnung im Umfeld zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Im Falle eines Neubaus ist die soziale Belegungsbindung von mindestens 75% zu sichern.

 

  1. Der Schwerpunkt ist auf den Aspekt des bezahlbaren Wohnens zu legen. Es ist zu prüfen, inwieweit die Baukosten durch serielles Bauen reduziert werden können.

 

  1. Es ist zu prüfen, inwieweit Anlehnungen an die Gestaltung des Bestandsgebäudes möglich sind. Das sollte sich z.B. in der Fassadengestaltung, in der Straßenbezeichnung (Staudenhof) und in der Wiederaufstellung der Skulpturen vom Staudenhof widerspiegeln.

 

  1. In der Vorbereitung einer Entscheidung über die Sanierung des Bestandsgebäudes oder einen Abriss mit nachfolgendem Neubau sind die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der

Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage