24.04.2019 - 3.5 Gehaltszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Tomczak bringt die Neue Fassung des Antrages ein. Er betont, dass der Antrag auf die in der Landeshauptstadt Potsdam ansässigen Landesbehörden abziele. Herr Jetschmanegg, kommissarischer Dezernent des Geschäftsbereichs Zentrale Verwaltung, betont, dass der Antragstext in der neuen Fassung gegenüber der Ursprungsfassung nicht verändert wurde. Der Inhalt des Antrages sei nicht auf die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) anwendbar.

 

Herr Heinzel fragt, was mit den restlichen Arbeitnehmenden in der Landeshauptstadt passieren soll, die nicht in einer Landesbehörde angestellt sind. Der Oberbürgermeister sagt, dass die LHP gar nicht Tarifpartner sei und damit keinen Einfluss in dieser Sache habe. Das Ziel des Antrages sei unklar. Herr Schüler schließt sich diesen Ausführungen an. Der Antrag sei eine Erklärung zu Lasten Dritter und nicht verbindlich. Herr Tomczak entgegnet, dass der Antrag als Appell an die Landesregierung verstanden werden soll. Das Land solle darauf hinwirken, dass seine direkten und indirekten Angestellten besser bezahlt werden.

 

Im Anschluss an eine kontroverse Diskussion beantragt Herr Tomczak die Zurückstellung des Antrages:

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird der Antrag in der neuen Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zu einem Ort mit höheren Lebenshaltungskosten im Sinne des § 16 (5) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu erklären.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Mai 2019 über das Prüfergebnis unterrichtet werden.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und 2 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage