24.04.2019 - 3.6 Staudenhof

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Dr. Schröter bringt den Antrag in der Neuen Fassung vom 25.03.2019 ein und wirbt um Zustimmung. Sie fragt, ob es einen Sozialplan für den Fall des Abrisses des Staudenhofs gebe. Wenn ja, solle dieser im Hauptausschuss vorgestellt werden. Herr Rubelt, Beigeordneter r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, sagt, dass die Prüfung eines eventuellen Abrisses des Staudenhofes bis zum Jahr 2021 vorgesehen sei. Die ProPotsdam GmbH habe bereits eine wirtschaftliche Betrachtung angestellt. Anschließend nimmt Herr Rubelt Stellung zu den einzelnen Punkten des Antrages.

 

Herr Kolesnyk betont, dass Teile des Antrages bereits durch Verwaltungshandeln erledigt seien. Er fragt, warum bei einem glichen Neubau eine Orientierung am Bestandsgebäude erfolgen soll. Frau Dr. Schröter antwortet, dass die äere Gestaltung die Ostmoderne widerspiegeln soll. Frau Reimers sagt, dass die Themen des Antrages nicht kompatibel seien. Bis 2021 solle nichts geprüft werden, da die Kosten bis dahin andere seien werden. Frau Hüneke ergänzt, dass sozial- und wohnungspolitische Aspekte bereits in anderen Anträgen und Vorlagen beschlossen wurden. Die im Antrag aufgeführten Punkte seien später zu beraten.

 

Herr Tomczak sagt, dass der Antrag teilweise widersprüchlich sei. Das Ergebnis einer Prüfung des Abrisses sei jedoch bereits bekannt und auch schon im Hauptausschuss vorgestellt worden. Der Punkt 3 des Antrages sollte aus seiner Sicht noch geschärft werden. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass es bisher nur eine Darstellung der ProPotsdam und keine Darstellung der Landeshauptstadt Potsdam gab.

 

Der Antrag wird im Anschluss zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird auch in seiner Funktion als Gesellschaftsvertreter der ProPotsdam beauftragt, bei der Planung für die künftige Gestaltung des Staudenhofs in einer Abwägung zwischen einer Sanierung des Bestandsgebäudes und einem Neubau in der historischen Blockstruktur folgende Faktoren zugrunde zu legen:

 

1.      Die ProPotsdam bleibt dauerhaft Eigentümerin dieser Fläche und entwickelt sie unter der Prämisse, nachhaltig bezahlbares Wohnen im historischen Zentrum der Stadt zu sichern. Dazu sind alle geeigneten Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes einzusetzen.

2.      Es ist zu prüfen, wie eine Sanierung, auch in Verbindung mit Grundrissveränderungen und weiteren baulichen Veränderungen, sozialverträglich und wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

3.      In einem Neubau ist eine soziale Belegungsbindung von mindestens 75% zu sichern.

4.      Die Mieter des Wohnhauses sind langfristig und kontinuierlich in die künftige Entwicklung des Standortes einzubeziehen. Für die Bestandsmieter ist während der Bauzeit eine Wohnung im Umfeld zur Verfügung zu stellen.

5.      Im Falle eines Neubaus ist eine soziale Belegungsbindung von mindestens 75% zu sichern.

6.      Der Schwerpunkt ist auf den Aspekt des bezahlbaren Wohnens zu legen. Es ist zu prüfen, inwieweit die Baukosten durch serielles Bauen reduziert werden können.

7.      Es ist zu prüfen, inwieweit Anlehnungen an die Gestaltung des Bestandsgebäudes möglich sind. Das sollte sich z.B. in der Fassadengestaltung, in der Straßenbezeichnung (Staudenhof) und in der Wiederaufstellung der Skulpturen vom Staudenhof widerspiegeln.

8.      In die Vorbereitung einer Entscheidung über die Sanierung des Bestandsgebäudes oder einen Abriss mit nachfolgendem Neubau sind die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=124565&selfaction=print