24.04.2019 - 3.9 Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schmidt, Fachbereichsleiter Rechnungswesen und Steuern, bringt die Vorlage ein und stellt im Rahmen einer Präsentation die Prüfungsergebnisse der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 dar. Im Ergebnis empfiehlt er den Jahresabschlüssen und der uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters zuzustimmen.

 

Die Vorlage wird im Anschluss an die Präsentation zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 14.11.2018 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 21.438.028,87 EUR aus. Der Gesamberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von 17.015.895,83 EUR, dem Finanzergebnis von EUR 1.457.896,87 und dem außerordentlichen Ergebnis von 2.964.236,17 EUR.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 13.03.2019 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 25.813.653,12 EUR aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von 24.532.376,92 EUR, dem Finanzergebnis von EUR 197.279,85 und dem außerordentlichen Ergebnis von 1.083.996,35 EUR.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 (Anlage 3). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt des Weiteren alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die gemeinsame Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage