08.05.2019 - 8.10 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Geltungsbereich des B-Planes der Landeshauptstadt Potsdam Nr. GG 19 „Ehemaliger Schießplatz“ in Groß Glienicke, Gemarkung 123/27, Flur 1 wird um die Flurstücke 128, 121, 115, 116 und 111 erweitert.

 

Für die Flurstücke 115, 116 und 111 soll ein sonstiges Sondergebiet SO im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt werden. Als Zweckbestimmung soll ein Gebiet für kulturelle, soziale, gesundheitliche und gewerbliche Zwecke ausgewiesen werden. Ddie Nutzung soll den als Betrieb eines Kinderbauernhofes, einer therapeutischen Einrichtung, eines Reiterhofes, einer pädagogischen Werkstatt sowie von Seminarräumen und einer Betriebswohnung umfassen ermöglicht werden.

Die Erschließung des Geländes ist bereits gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über die Straße Am Eichengrund, die in das Straßenverzeichnis aufgenommen ist.

 

Des Weiteren soll ein städtebaulicher Vertrag, der eine langfristige Nutzung als Kinderbauernhof sichert, abgeschlossen werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag in einer neuen Fassung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bisher nicht genehmigten und genehmigungsfähigen Nutzungen der Angebote des Kinderbauernhofs Groß Glienicke in Übereinstimmung mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes am aktuellen Standort genehmigungsfähig wären.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen neuen Fassung und der Änderung „… wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang…“ zuzustimmen; Anschließend wird diese Fassung zur Abstimmung gestellt

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang die bisher nicht genehmigten und genehmigungsfähigen Nutzungen der Angebote des Kinderbauernhofs Groß Glienicke in Übereinstimmung mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes am aktuellen Standort genehmigungsfähig wären.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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