08.05.2019 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt'', Auslegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr undr Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 119 "Medienstadt" ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt" wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 4).

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Medienstadt (22/17) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 5).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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