08.05.2019 - 6.10 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss und die Ausschüsse für Bildung und Sport und für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage einschließlich des Ergänzungsantrages der Fraktion Bürgerbündnis-FDP vom 01.04.2019 zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion sowie der Jugendhilfeausschuss haben den Ergänzungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP vom 01.04.2019 zur Kenntnis genommen und empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss konnte mangels Beschlussfähigkeit keine Empfehlung abgeben.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, den Ergänzungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP vom 01.04.2019 abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Die Vorsitzende stellt folgenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP zur Abstimmung:

 

[]

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erweiterung des Stellenplanes 2019 im Fachbereich 46 - Stadtplanung und Stadterneuerung 5 weitere Stellen vorzusehen.

Mit der personellen Verstärkung werden wichtige Planverfahren der 2. Prioritätsstufe, insbesondere für Investitionen im Wohnungsbau, in das Bearbeitungsprogramm gemäß Prioritätenliste genommen.

Über die Umsetzung der Kapazitätserweiterung ist im Rahmen der Beschlussfassung zur Prioritätenliste 2020 Bericht zu erstatten.

 

Abstimmung:

Die oben genannte Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird die ungeänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  • Die 1. Nachtragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 (siehe Anlage)

 

  • Stellenplanerweiterung der Landeshauptstadt Potsdam um 120,9 VZÄ mit Wirkung zum 01. Juli 2019 zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Rahmen des Nachtragshaushaltes.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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