02.05.2019 - 3.6 Bebauungsplan Nr. 163 "Erich-Weinert-Straße/Wet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung SBV
- Datum:
- Do., 02.05.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht anhand einer Präsentation unter anderem auf die Bestandssituation, die Planungsziele sowie die parallel erforderliche Flächennutzungsplanänderung ein. Der Planungsbereich befindet sich im Stadtteil Waldstadt I im Bereich der ehemaligen Kulturbodendeponie. Es handelt sich hierbei um eine größtenteils unbebaute Brachfläche mit Baumbestand sowie Kompostieranlage mit angrenzendem FFH-Biotop (Nuthe) und Wohnbebauung.
Planungsziel ist die Entwicklung eines Schul- und Sportstandortes mit zwei Großspielfeldern. Im Bebauungsplan soll eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung "Schule/Sport" festgesetzt werden. Die vorhandenen Grünbereiche in den Randlagen sollen erhalten bleiben und als öffentliche Grünflächen bzw. als Ausgleichsflächen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Haupterschließung des Plangebietes soll über den Neubau einer Verkehrsanlage auf der Trasse der geplanten Wetzlarer Straße entlang der Wetzlarer Bahn erfolgen. Die Erschließung des Plangebietes wird im Rahmen einer Verkehrstechnischen Untersuchung geprüft.
Herr Kümmel (Planungsbüro) erinnert an den Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ (DS 18/SVV/0186), wonach der Entwurf des Bebauungsplans vor der Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem dem hiesigen Ausschuss vorzustellen ist.
Anhand einer Präsentation, geht er unter anderem auf die Rahmenbedingungen der Prüfung, den neuen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 142 sowie die erforderliche Flächennutzungsplanänderung ein.
Die Verwaltung empfiehlt die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 142 mit Sportanlagen zur Sicherung der Flächen für soziale Infrastruktur im August-September 2019. Für eine zügige Schaffung von Baurecht ist der Satzungsbeschluss für das Frühjahr 2020 vorgesehen, die Beteiligung der Anwohner, der Stadtverordnetenversammlung und der Anlieger am Hochbauwettbewerb des Kommunalen Immobilien Service (KIS) für Anfang 2020. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 163 zur Klärung der auf der Kulturbodendeponie möglichen Potentiale ist zügig fortzusetzen.
Herr Walter verweist auf den Ergänzungsantrag seiner Fraktion aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vom 9.4.2019, der dort einstimmig angenommen wurde:
„Bei allen zukünftigen Planungen zur Nutzung und Weiterentwicklung der Kulturbodendeponie und deren Umsetzung soll der Erhalt der Alteichen sowie der Grünstrukturen unmittelbar entlang der Bahn und zur Siedlung „Erich-Weinert Straße“ Priorität genießen, insbesondere soweit sie als Biotop geschützt und auch naturschutzfachlich wertvoll sind.“
Frau Holtkamp bestätigt die Übernahme des zuvor genannten Ergänzungsantrages durch die Verwaltung.
Herr Jäkel merkt an, dass der Bebauungsplan Nr. 142 den Interessen der Bürgerinitiative entgegensteht. Dem Bebauungsplan Nr. 163 könne er zustimmen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Bebauungsplan Nr. 163 “Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam ist entsprechend zu ändern.
Die Flächennutzungsplan-Änderung „Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ (24/19) erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (gemäß Anlagen 2 und 4).
Bei allen zukünftigen Planungen zur Nutzung und Weiterentwicklung der Kulturbodendeponie und deren Umsetzung soll der Erhalt der Alteichen sowie der Grünstrukturen unmittelbar entlang der Bahn und zur Siedlung „Erich-Weinert Straße“ Priorität genießen, insbesondere soweit sie als Biotop geschützt und auch naturschutzfachlich wertvoll sind.
Anlagen zur Vorlage
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