05.03.2003 - 7.31 Wohngeldzahlungen in Potsdam

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird durch die Stadtverordnete Schulze namens der Antragstellerin Fraktion PDS eingebracht.

 

 

Entsprechend den Hinweisen des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs sei die Mitteilung einer Bewilligung innerhalb einer Frist von max. 8 Wochen nach Antragstellung, so wie im Antrag formuliert, nicht möglich; es sei  gesetzlich geregelt, welchem Antragsteller z. B. Abschlagszahlungen in Form von Vorleistungen im Rahmen der Sozialhilfe  zu zahlen sind.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0133 in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 17 Nein-Stimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadterordnete Krause, Fraktion PDS, beantragt:

 

Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften mit der Maßgabe der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und Handhabbarkeit von Abschlagszahlungen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei 14 Nein-Stimmen.

 

 

 

 

 

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend dafür zu sorgen, dass die Verwaltung innerhalb einer Frist von max. 8 Wochen nach Antragstellung (Eingangsdatum) zum Wohngeld dem Antragsteller die Bewilligung schriftlich mitzuteilen hat.

Sollte eine Entscheidung über die Bewilligung im o.g. Zeitraum nicht erfolgen, ist spätestens nach 8 Wochen dem jeweiligen Antragsteller in Form von Abschlagszahlungen Wohngeld auszuzahlen.

 

Die Umsetzung des Antrages erfolgt bis April 2003. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu im April 2003 Bericht zu erstatten.

 

 

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Abstimmungsergebnis: