05.03.2003 - 7.31 Wohngeldzahlungen in Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.31
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 05.03.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird durch die Stadtverordnete Schulze namens der Antragstellerin
Fraktion PDS eingebracht.
Entsprechend den Hinweisen des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs sei die Mitteilung einer Bewilligung innerhalb einer Frist von max. 8 Wochen nach Antragstellung, so wie im Antrag formuliert, nicht möglich; es sei gesetzlich geregelt, welchem Antragsteller z. B. Abschlagszahlungen in Form von Vorleistungen im Rahmen der Sozialhilfe zu zahlen sind.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und
Soziales.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 03/SVV/0133 in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird
mit 23
Ja-Stimmen angenommen,
bei 17
Nein-Stimmen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der
Stadterordnete Krause, Fraktion PDS, beantragt:
Überweisung
ebenfalls in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften mit der
Maßgabe der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und Handhabbarkeit von
Abschlagszahlungen.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 22
Ja-Stimmen angenommen,
bei 14
Nein-Stimmen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend dafür zu sorgen, dass die
Verwaltung innerhalb einer Frist von max. 8 Wochen nach Antragstellung
(Eingangsdatum) zum Wohngeld dem Antragsteller die Bewilligung schriftlich
mitzuteilen hat.
Sollte eine Entscheidung über die Bewilligung im o.g. Zeitraum nicht erfolgen, ist spätestens nach 8 Wochen dem jeweiligen Antragsteller in Form von Abschlagszahlungen Wohngeld auszuzahlen.
Die
Umsetzung des Antrages erfolgt bis April 2003. Der Stadtverordnetenversammlung
ist dazu im April 2003 Bericht zu erstatten.