08.08.2019 - 5.1 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Krause bringt die Vorlage ein und übergibt das Wort an Frau Holtkamp, die eingangs schildert, dass aus aktuellem Anlass das Erfordernis besteht, für Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ eine Vorkaufsrechtsatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB aufzustellen.

 

Mit dieser Satzung wird der Landeshauptstadt die Möglichkeit eröffnet im Bedarfsfall das Vorkaufsrecht zu nutzen, es passiert nicht automatisch.

 

Frau Holtkamp beantwortet die Nachfragen der Ortsbeiratsmitglieder und informiert, dass zum Jahreswechsel eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan stattfinden werde.

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der DS 19/SVV/0626, zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage