14.08.2019 - 6.15 Maßnahmen zur Reduzierung von Wahlplakaten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 14.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Zeller eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Keller, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für folgende Maßnahmen zur Reduzierung von Wahlplakaten aus:
1. Die Zahl der Wahlplakate, die an Lichtmasten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam angebracht werden, soll auf 500 Stück für jede/n Wahlvorschlagsträger/in beschränkt werden. Dabei ist eine Plakatgröße von max. 5.100 qcm (z.B. A1) zugrunde zu legen. Verwendet eine Partei oder politische Gruppierung größere Plakate, soll die Höchststückzahl entsprechend der beanspruchten Plakatfläche verringert werden.
2. Die Zahl der Großplakate, die auf zugewiesenen Grün- und Verkehrsflächen in Potsdam aufgestellt werden, soll auf 30 Stück pro Wahlvorschlagträger/in rationiert werden.
3. Die Zahl der Wahlplakate an Lichtmasten soll jeweils auf drei übereinander angebrachte Plakate oder Plakatpaare begrenzt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser Vorgaben geschaffen werden müssen und der Stadtverordnetenversammlung die erforderliche Beschlussvorlage spätestens im März 2020 zur Abstimmung vorzulegen.