14.08.2019 - 6.5 Grundstücksvergabe nach Konzept und Erbbaupacht

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Antrag wird vom Stadtverordneten Berlin namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Er beantragt anschließend die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowier Finanzen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie in den Ausschuss für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Leitlinie Grundstücksverkäufe zu überarbeiten.

Die Möglichkeit von Konzeptausschreibungen soll vorrangig in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit sollen auch klar definierte, nachvollziehbare Bedingungen bei Vergabe nach

Konzept formuliert werden. Ferner soll die Vergabe in der Regel in Erbbaupacht erfolgen.

Die überarbeitete Richtlinie ist der Stadtverordnetenversammlung im ersten Quartal 2020 vorzulegen.