14.08.2019 - 6.7 Potsdam erklärt den Klimanotstand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Zusätze:
- Fraktionen DIE aNDERE, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, Stadtverordneter Frehse (DIE PARTEI)
- Datum:
- Mi., 14.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Antrag wird namens der Fraktionen DIE aNDERE, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, Stadtverordneter Frehse DIE PARTEI von der Stadtverordneten Dr. Laabs eingebracht.
Änderungs-/Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Menzel BVB-Freie Wähler beantragt folgende Änderungen/Ergänzungen:
Im Beschlusstext ist das Wort Regionalbahn zu streichen und durch die Worte „S-Bahntrasse im Ringschluss“ zu ersetzen.
Der Beschlusstext ist um folgenden Satz zu ergänzen: Alle Alternativen zur Anlage der Streckenführung sollen vor einer Entscheidung sorgfältig geprüft werden.
Änderungs-/Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Viehrig bringt namens der Fraktion CDU folgenden Änderungs-/Ergänzungsantrag ein:
Insbesondere sollte an dem ca. 100 Meter lagen Wegabschnitt zwischen dem Havelufer und dem direkten Baustellenbereich ein ausreichend breiter Fußgängerschutztunnel nach dem Vorbild der Baustelle am Garnisonkirchenturm in der Breiten Straße angelegt werden. Dieser sollte Fußgänger- und Fahrradverkehr in beiden Richtungen bequem ermöglichen.
Ergänzungsantrag:
Der Oberbürgermeister beantragt folgende Ergänzung und Terminänderung:
Nach dem letzten Satz unter dem Punkt „I) Klimaauswirkungen bei allen Beschlüssen berücksichtigen“ wird ergänzt:
„Der Oberbürgermeister soll einen entsprechenden Verfahrensvorschlag und Kriterien für die Bewertung der Klimaauswirkungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis Mai März 2020 zur Beschlussfassung vorlegen.“
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Walter bittet namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um folgende redaktionelle Änderung:
Unter Punkt f) der Resolution: „fordert den Oberbürgermeister dazu auf, den Klimaschutzplan an die Pariser Klimaziele anzupassen und damit den Weg zu einer weitgehenden Klimaneutralität (0,3 t/ Person) zu bereiten“, ist zu ergänzen durch „(0,3 t CO2-Äquivalente / Person / Jahr)“.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Finken, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in alle Fachausschüsse sowie in den Hauptausschuss.
Darüber hinaus beantragt der Stadtverordnete Menzel BVB-Freie Wähler die Überwesung in alle Ortsbeiräte.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die Änderung/Ergänzung des Stadtverordneten Menzel wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die Änderung/Ergänzung des Stadtverordneten Viehrig, Fraktion CDU, wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die Ergänzung des Oberbürgermeisters wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einer Gegenstimme
und einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die Ergänzung des Stadtverordneten Walter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Anschließend wird der Antrag mit den oben genannten Änderungen/Ergänzungen zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschließt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands in der Landeshauptstadt Potsdam (Anlage 1).
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende erste Maßnahmen zur beschleunigten Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu den unter den jeweiligen Punkten angegebenen Zeitpunkten zur Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme vorzulegen:
A) Festsetzung von Klimaschutzzielen in B-Plänen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Festsetzung von Klimaschutzzielen in städtebaulichen und anderen Plänen erfolgen kann und welcher zusätzliche Personalbedarf dadurch in der Verwaltung bei der Umsetzung und der Vorbereitung von Satzungsbeschlüssen entsteht.
Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die entsprechende Festsetzung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
B) Treibhausgasneutrale Energieversorgung von Neubauten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien durchgesetzt werden kann (z.B. über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge).
Darüber hinaus soll untersucht werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung und den Abriss der Gebäude) bestehen.
Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis März 2020 vorgelegt werden.
C) Energiemanagement für städtische Gebäude
Der Oberbürgermeister und der Bau-Beigeordnete werden beauftragt, zusammen mit der Leitstelle Klimaschutz zu prüfen, mit welchen Kosten und mit welchen Einsparungen die Einrichtung einer Stelle zum Energiemanagement für die städtischen Gebäude verbunden ist.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
D) Verkehrswende in Potsdam einleiten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen, um die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für alternative Finanzierungsmodelle für den öffentlichen Nahverkehr (bspw. in Form einer kommunale Nahverkehrsabgabe), Verbesserungen in der Tarifstruktur des VBB (Ausweitung des Tarifbereichs Berlin C sowie ein 365 Euro Jahresticket) und die Erhöhung der ÖPNV-Zuschüsse an die Gemeinden zu erreichen.
Das Ergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
E) Stärkung des Radverkehrsbeauftragten
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Stelle für Mobilitätsmanagement einzurichten. Außerdem soll geprüft werden, welche Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bzw. der für die Förderung des Radverkehrs bedeutenden Ziele des StEK Verkehr getroffen werden können und welche personellen Ressourcen dafür nötig sind.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
F) Stärkung des Baum- und Grünschutzes
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Personalaufstockung in welchen Bereichen der Stadtverwaltung erforderlich ist, um die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen regelmäßig zu kontrollieren, um eingehenden Anzeigen illegaler Baumfällungen schnell nachzugehen, um Verstöße gegen bestehende Pestizideinsatzverbote zu ahnden und um die Bäume im öffentlichen Raum hinreichend zu pflegen und zu bewässern.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, zu prüfen, welches Potenzial zur Minderung von Treibhausgasen durch Nachpflanzung von Bäumen und Pflege der Potsdamer Moore genutzt werden kann.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
G) Dekarbonisierungsstrategie der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Energie und Wasser Potsdam GmbH beauftragt, die Eckpunkte der kommunalen Strategie 100 % Klimaschutz im Masterplan 100 % Klimaschutz umzusetzen und durch die Einführung eines systematischen Managementprozesses langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen voranzutreiben. Dafür ist zu prüfen, ob und wie die ambitionierten Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes (THG-Emissionen bis 2050 um 95 % zu senken und Reduzierung des Endenergiebezugs um mindestens 50 %) in der Dekarbonisierungsstrategie der EWP deutlich vor 2050 umgesetzt werden können.
Das Ergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
H) Vermeidung von Einzelheizungen und Einzelfeuerstellen
Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Energie und Wasser Potsdam GmbH beauftragt, zu prüfen, wie durch günstigere Konditionen zum Anschluss an das bestehende Fern- und Nahwärmenetz erreicht werden kann, dass der Neubau und Betrieb von Einzelheizungen und Einzelfeuerstellen reduziert werden kann.
Das Ergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
I) Klimaauswirkungen bei allen Beschlüssen berücksichtigen
Alle an die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptausschuss gerichteten Beschlussvorlagen sollen die klimapolitischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Entscheidung berücksichtigen. Das Antragsformular soll künftig ein Feld „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ sowie ein zugehöriges Begründungsfeld enthalten. Für Beschlussvorlagen der Verwaltung kann die entsprechende Prüfung bereits vor Einbringung erfolgen. Vorlagen der Fraktionen sollen unverzüglich nach deren Einreichung an die Koordinierungsstelle Klimaschutz zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Die Stellungnahme soll vor der Befassung in den Fachausschüssen bzw. vor Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Der Oberbürgermeister soll einen entsprechenden Verfahrensvorschlag und Kriterien für die Bewertung der Klimaauswirkungen erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis März 2020 zur Beschlussfassung vorlegen.
J) Jugendbeteiligung sichern
Zu den Sitzungen des Klimarates der Stadt werden künftig 3 Vertreter*innen der Fridays-for-Future-Bewegung (FFF) regelmäßig eingeladen. In den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie für Klima, Umwelt und Mobilität soll ein/e Vertreter*in der FFF-Bewegung als beratendes Mitglied teilnehmen können.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung, soweit dies über diesen Beschluss hinaus notwendig ist, entsprechende Beschlussvorlagen zur Änderung der Zusammensetzung der jeweiligen Gremien im November 2019 vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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