14.08.2019 - 6.11 Abrissmoratorium Terrassenhaus Nutheschlange
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 14.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Norbert John, Architekt und Mitglied des Bundes Deutscher Architekten (BdA) das Rederecht und stellt die Position des BdA sowie der Bewohner des Terrassenhauses Nutheschlange dar. Er appelliert an die Stadtverordneten einen Dialog zu beginnen, der die ökonomischen Interessen des Eigentümers und die Interessen der Bewohner der Anlage zusammenführt und der am Schluss auch Varianten aufzeigt, die nicht „Abriss“ heißen. Herr John bietet bei diesem Prozess die Mitwirkung des BdA an.
Anschließend wird der Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE von der Stadtverordneten Laabs eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Viehrig, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Berlin, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität.
Abstimmung:
Die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens 2020 ein Werkstattverfahren zum weiteren Umgang mit der Wohnanlage Nutheschlange durchzuführen. Das Verfahren soll durch die Werkstatt für Beteiligung konzipiert, durchgeführt und begleitet werden.
Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen die Varianten 1. Abriss und Neubau und 2. Erhalt und Sanierung des Terrassenhauses in Bezug auf folgende Aspekte betrachtet werden:
- wirtschaftliche Auswirkungen für die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam
- wirtschaftliche Gesamtbetrachtung
- sozialpolitische Bilanz (bezahlbarer Wohnraum)
- Nachhaltigkeitsbetrachtung (CO2-Bilanz, Energieverbrauch)
- Folgen für den Lärmschutz im Wohngebiet Zentrum Ost
- Bewertung von Wohnqualität und architektonischem Ensembleschutz
- ökologische Folgen (Einfluss auf vorhandene Mikrohabiate und Biotope)
- Konsequenzen für die Feinstaub-/Ozon- und Schadstoffbelastung der benachbarten Wohnareale
Die Stadtverordnetenversammlung behält sich die Bewertung der Werkstadtergebnisse und die Entscheidung über die zu prüfenden Varianten vor.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bis dahin seitens der Stadtverwaltung und der ProPotsdam keine Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Abriss des Terrassenhauses oder der Vorbereitung des Abrisses dienen (Abrissmoratorium).