14.08.2019 - 6.22 Plakatierung im Vorfeld von Wahlen begrenzen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion DIE LINKE vom Stadtverordneten Krämer  eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Keller, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zu prüfen, die die Plakatierung und deren Aufstellungsorte im Vorfeld von Wahlen in Potsdam auf Grundlage des geänderten Landesrechts konkret regelt und festlegt. Dies soll auch unter dem Gesichtspunkt erfolgen, welche überregional bedeutsamen Orte in Potsdam von der Plakatierung ausgenommen werden sollen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im 1. Quartal 2020 über das Prüfergebnis zu informieren.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=125918&selfaction=print