14.08.2019 - 6.38 Stasi-Überprüfung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird in der neuen Fassung vom 13.08.2019 namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Stadtverordneten Armbruster eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Menzel beantragt gemäß § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung des Antrages und fordert die Stadtverordneten auf, sich dem anzuschließen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Teuteberg beantragt namens der Fraktion der Freien Demokraten, die namentliche Abstimmung über den Antrag in der neuen Fassung sowie über den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 14.08.2019.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 14.08.2019 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

mit 30 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 14 Ja-Stimmen

und 4 Stimmenthaltungen.

 

Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Anschließend wird der Antrag in der neuen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam, die vor dem 31. August 1971 geboren wurden, sollen auf eine mögliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüft werden.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Auskünfte gern. § 20 Abs. 6 lit. B StUG einzuholen. r die Auswertung der Auskünfte ist der gem. DS 08/SVV/1055 gebildete Sonderausschuss zuständig. Das dort geregelte Verfahren ist auch für die erneute Überpfung anzuwenden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterlagen für die kommunalen Wahlbeamten bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-Sicherheitsdienstes einzuholen. Die Auswertung der Auskünfte zu den kommunalen Wahlbeamten erfolgt durch den Dienstvorgesetzten.

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung appellieren an die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Ortsbeiräte, sich einer freiwilligen Überprüfung zu unterziehen und die Unterlagen dem Sonderausschuss zukommen zu lassen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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