26.08.2019 - 3.2 Ungenutzte Flächen mit Potenzial für eine Wohnb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Gutschmidt bringt die Vorlage ein und und gibt eine Stellungnahme der Verwaltung zur Ermittlung der Wohnungsbaupotenziale zur Kenntnis.

 

 

Herr Gutschmidt bringt folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, keine Voraussetzungen zu schaffen, die erfüllt werden müssten, um zusätzliche ungenutzte Flächen als Potenzial für Wohnungsbau zu schaffen. Flächen, die bereits bebaut sind oder waren, sollten vorrangig als Potenzial für Wohnungen/ Gebäude mit Wohnnutzung genutzt werden und einer beschleunigten Genehmigung unterzogen werden.

 

Er begründet diesen damit, dass vorhandene Potenziale genutzt werden sollten, bevor neues Bauland entwickelt wird.

 

Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen.

 

Im Anschluss wird der so geänderte Antrag zur Abtimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empiehlt der Stadtverordnnetenversammlung, dem Antrag in der geänderten Fassung zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten beauftragt, die keine Voraussetzungen zu schaffen, die erfüllt werden müssten, um zusätzliche ungenutzte Flächen mit  als Potenzial für Wohnungen zu bebauen Wohnungsbau zu schaffen. Flächen wurden bereits laut Mitteilungsvorlage 12/SVV/0337 „Reserven für Bauflächen“ ermittelt. Flächen, die bereits bebaut sind oder waren, sollten vorrangig als Potenzial für Wohnungen/ Gebäude mit Wohnnutzung genutzt werden und einer beschleunigten Genehmigung unterzogen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.